Artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung

Auftraggeber:
Fraport AG - Frankfurt Airport Services Worldwide
Auftragnehmer:
ARGE Baader-Bosch - Arbeitsgemeinschaft Baaderkonzept
GmbH / Bosch & Partner GmbH
Aufgabenstellung:
Erstellung einer Artenschutz-Verträglichkeitsstudie für
das Planfeststellungsverfahren (PFV)
Bearbeitungszeitraum:
Seit Sept. 2000
Bei der Ausbauplanung des Flughafens Frankfurt Main müssen auch die Anforderungen des Artenschutzes, wie sie in der FFH-Richtlinie, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Hessischen Naturschutzgesetz festgelegt sind, berücksichtigt werden.
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und der besonders vielfältigen Artenvorkommen im betroffenen Raum hat die ARGE Baader-Bosch eine eigenständige Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung erstellt. Darin wurden die im Umfeld des Flughafens vorkommenden streng und besonders geschützten Arten unterschiedlicher Artengruppen ermittelt und deren voraussichtliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben abgeleitet. Als Bewertungsmaßstab für die Ableitung erheblicher Beeinträchtigungen wurden die konkreten Verbotstatbestände gemäß § 42 BNatSchG, Art. 12 FFH-RL sowie Art. 5 VS-RL und der günstige Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Population gemäß Art. 16 FFH-RL herangezogen.
Zur umfassenden Konfl iktbewältigung hat die ARGE Baader - Bosch zahlreiche spezifi sche Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, die Eignung geplanter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen überprüft und für einige Arten zusätzlich umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der lokalen Population entwickelt.