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Windenergieausbau und Artenschutz

Interpretation und Konkretisierung der Neuregelungen in BNatSchG und WindBG

© Andreas Neßlinger

Auftraggeber:in :  Bundesamt für Naturschutz
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH, Simon & Widdig GbR; BioConsult SH GmbH & Co. KG, Rechtsanwälte Füßer & Kollegen
Bearbeitungszeitraum : 2022 - 2024
Aufgabenstellung : Interpretation und Konkretisierung der Neuregelungen in BNatSchG und WindBG, Erleichterung der Umsetzung auf Planungs- und Genehmigungsebene

 

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 wurde u. a. die artenschutzrechtliche Prüfung bundeseinheitlich standardisiert. Mit den §§ 45b, c, d BNatSchG in Verbindung mit Anlage 1 und 2 erfolgten konkrete Festlegungen zum Betrieb von Windenergieanlagen an Land. Darüber hinaus hat der Bundestag zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577) am 22.03.2023 die Novelle des Raumordnungsgesetzes, welche auch entsprechende Regelungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vornimmt, beschlossen. Damit sollen die Verfahren zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze weiter beschleunigt werden. Mit den Änderungen in § 6 WindBG ergeben sich für die zukünftige Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen eine ganze Reihe von Fragestellungen in Bezug auf die konkrete Umsetzung in der Praxis. 


Ziel des Vorhabens ist es, eine umfassende Interpretation und Konkretisierung der Neuregelungen im BNatSchG sowie WindBG vorzunehmen und die Handhabbarkeit der Regelungen in der Umsetzung auf der Planungs- und Genehmigungsebene zu erleichtern.


Zwischenergebnisse aus dem F+E-Vorhaben: