Die Planung zum Neubau der Bundesautobahn A 49 Kassel – A 5 im Abschnitt Neuental - Schwalmstadt (VKE 20) erfordert die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Anforderungen der einschlägigen europäischen Richtlinien (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie) sowie der Gesetzgebung (Bundesnaturschutzgesetz und Hessisches Naturschutzgesetz).

Als zusätzliche Genehmigungsvoraussetzung für die
Planfeststellung ergänzt der erarbeitete Fachbeitrag Artenschutz den
vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan. Zentrale Aufgaben
des Fachbeitrags sind:
- Zusammenstellung der relevanten Datengrundlagen sowie Ermittlung der relevanten Arten für die Beuteilung der entsprechenden Verbotstatbestände (Vorprüfung),
- Ermittlung und Bewertung der artspezifischen Beeinträchtigungen sowie Prüfung, ob für die relevanten Arten die spezifischen Verbotstatbestände voraussichtlich eintreffen (Konfliktanalyse),
- Darlegung der Gründe für eine Befreiung für diejenigen Arten,
für welche die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zutreffen
(Ausnahmeprüfung).
Als Bewertungsmaßstab für die Ableitung erheblicher Beeinträchtigungen
wurden die konkreten Verbotstatbestände gemäß § 42 BNatSchG, Art. 12
FFH-RL sowie Art. 5 VS-RL und der günstige Erhaltungszustand der
jeweiligen lokalen Population gemäß Art. 16 FFH-RL herangezogen.
Im Sinne einer umfassenden Konfliktbewältigung wurden die geplanten
Kompensationsmaßnamen des LBP hinsichtlich ihrer artspezifischen
Eignung geprüft und ggf. angepasst. Für einige Arten wurden dabei
spezifische Maßnahmen zur Sicherung der günstigen Erhaltungszustandes
der lokalen Population entwickelt.
Foto Laubfrosch: Simon & Widding GbR



