Mit dem Wegfall der Leistungsbeschränkung für die Vergütung von Photovoltaikanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde der Bau von Solarparks im Freiland deutlich befördert. Als Folge entstand im Land Brandenburg eine Nachfrage nach geeigneten Flächen insbesondere auf militärischen Konversionsflächen und in Bergbaufolgelandschaften. Aufgrund der besonderen Größe der geplanten Anlagen (bis > 100 ha) stellt sich der Landesplanung die Aufgabe, im Rahmen der regelmäßigen Zielanfrage durch die Kommunen im Einzelfall die Verträglichkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung zu beurteilen.
Die Bosch & Partner GmbH hat im Rahmen des Gutachtens die Umgangsweise der Landesplanung in den Bundesländern mit dem neuen Vorhabentyp untersucht. Die Wahrung und Entwicklung der raumordnerischen Freiraumfunktionen einschließlich der Erfordernisse aus Sicht der Kulturlandschaft standen bei der Entwicklung von Kriterien der Raumbedeutsamkeit und der Raumverträglichkeit im Vordergrund.
Allgemeine wie landesspezifische Aspekte wurden beleuchtet, z.B.
- Handlungsmöglichkeiten zur Standortsteuerung
- Beurteilungsmatrix zur Verträglichkeit von Solarparks mit raumordnerischen Zielen
- Verhältnis von EEG-Freiflächenkriterien und raumordnerischen Zielen
- Anforderungen an die Gestaltung von großen Solarparks

Solarpark Gut Erlasee, Gemeinde Arnstein,
Unterfranken



