Mit der Novellierung des UVPG im Jahre 2001 wurde die Frage der UVP-Pflichtigkeit von Vorhaben neu geregelt. Für eine Reihe von Vorhaben geringer Größe oder Leistung wurde eine Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht eingeführt (sog. UVPScreening).
Gemäß § 3c Abs. 2 UVPG ist vorgesehen, Grundsätze und Verfahren zum UVP-Screening in einer Verwaltungsvorschrift und Kriterien in einer Rechtsverordnung näher zu bestimmen. Aufgabe des F+E-Vorhabens ist die Erstellung entsprechender Entwürfe. Neben der Auswertung der rechtlichen, fachlichen und organisatorischen Grundlagen hat die Bosch & Partner GmbH zunächst eine fragebogengestützte Umfrage zur derzeitigen praktischen Handhabung des UVP-Screenings bei den Vollzugsbehörden durchgeführt.
Die Ergebnisse des Vorhabens sind mittlerweile in den UBA-Texten 23/06 veröffentlicht. Der Ergebnisbericht enthält die vollständige Dokumentation der Behördenumfrage sowie einen integrierten Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zu Kriterien, Grundsätzen und Verfahren des UVP-Screenings. Entsprechend der derzeitigen Rechtslage wird empfohlen, die bestehende UVP-Verwaltungsvorschrift zu überarbeiten, um den entsprechenden Screening-Baustein zu ergänzen und auf eine separate Rechtsverordnung zu verzichten.




