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Auftraggeber:

UBA - Umweltbundesamt, Berlin

Auftragnehmer:

ARGE Bosch-Hartlik-Peters - Arbeitsgemeinschaft Bosch & Partner GmbH / Dr. Joachim Hartlik / Prof. Heinz-Joachim Peters Forschungskennzahl: FKZ 202 13 129

Aufgabenstellung:

Erstellung von Entwürfen für eine Verwaltungsvorschrift und eine Rechtsverordnung zum UVP-Screening

Bearbeitungszeitraum:

Nov. 2002 - Okt. 2004

F+E-Vorhaben „Kriterien, Grundsätze und Verfahren der Einzelfallprüfung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung“

Mit der Novellierung des UVPG im Jahre 2001 wurde die Frage der UVP-Pflichtigkeit von Vorhaben neu geregelt. Für eine Reihe von Vorhaben geringer Größe oder Leistung wurde eine Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht eingeführt (sog. UVPScreening).

UVP Pflicht 

Gemäß § 3c Abs. 2 UVPG ist vorgesehen, Grundsätze und Verfahren zum UVP-Screening in einer Verwaltungsvorschrift und Kriterien in einer Rechtsverordnung näher zu bestimmen. Aufgabe des F+E-Vorhabens ist die Erstellung entsprechender Entwürfe. Neben der Auswertung der rechtlichen, fachlichen und organisatorischen Grundlagen hat die Bosch & Partner GmbH zunächst eine fragebogengestützte Umfrage zur derzeitigen praktischen Handhabung des UVP-Screenings bei den Vollzugsbehörden durchgeführt.

Screening 

Die Ergebnisse des Vorhabens sind mittlerweile in den UBA-Texten 23/06 veröffentlicht. Der Ergebnisbericht enthält die vollständige Dokumentation der Behördenumfrage sowie einen integrierten Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zu Kriterien, Grundsätzen und Verfahren des UVP-Screenings. Entsprechend der derzeitigen Rechtslage wird empfohlen, die bestehende UVP-Verwaltungsvorschrift zu überarbeiten, um den entsprechenden Screening-Baustein zu ergänzen und auf eine separate Rechtsverordnung zu verzichten. 

 

 
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