Arbeitsbereich nachhaltig umweltangepasste Bebauungsplanung
In Ergänzung der formal gemäß BauGB erforderlichen Umweltprüfung zur Aufstellung oder wesentlichen Änderung eines Bebauungsplanes ist es aufgrund besonderer Problemstellungen oftmals im Rahmen der Entwurfserarbeitung zum B-Plan sinnvoll, informelle Fachgutachten hinsichtlich spezieller Themen zu erarbeiten, die als Grundlage in die Konzeption des B-Planes und in den zugehörigen Umweltbericht einfließen.
Es handelt sich auf der Planungsebene der Bebauungsplanung vor allem um die ökologische Baubegleitung zur Vermeidung von ökologischen Schäden durch den Baubetrieb (Konzept und Durchführungsüberwachung) sowie um die Erarbeitung von Berichten zur Überprüfung des Monitoring und ggf. resultierender Entwicklung von Maßnahmen zur Nachbesserung bzw. Ergänzung durchgeführter Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Zudem sind oftmals detaillierte Bearbeitungen im Rahmen der konkreten Umsetzung von gemäß durchgeführter Umweltprüfung und Umweltbericht vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Diesbezüglich relevant sind sowohl die Entwurfserstellung eines ‘Städtebaulichen Vertrages‘ gemäß § 11 BauGB zum Zweck der verbindlichen Umsetzung von artenschutzrechtlich vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen als auch die detaillierte Umsetzung von Ausgleichs-/ Begrünungsmaßnahmen durch Objekt-/ Bepflanzungspläne mit differenzierter Kostenschätzung, Leistungsausschreibung und Baudurchführung.