Arbeitsbereich Flächennutzungsplanung
Neben der formal gemäß BauGB erforderlichen Umweltprüfung zur Aufstellung oder wesentlichen Änderung eines FNP ist es aufgrund besonderer Problemstellungen oftmals im Rahmen der Entwurfserarbeitung zum FNP sinnvoll, informelle Fachgutachten hinsichtlich spezieller Themen zu erarbeiten, die als Grundlage in die Konzeption des FNP und in den zugehörigen Umweltbericht einfließen.
Diesbezüglich sind auf der Planungsebene der Flächennutzungsplanung insbesondere Erhebungen zum Bodenschutz (Kartierung der ökologischen Bodenfunktionen einschließlich Altlasten und kontaminationsverdächtige Flächen sowie Erhebung und ökologische Bewertung von Bebauungspotenzialen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) sowie zur Anpassung der Flächennutzung an den prognostizierten Klimawandel (Konzepte zum Hochwasserschutz und zum Schutz vor Überhitzung von städtischen Wärmeinseln) und an die Erfordernisse der verstärkten Nutzung regenerativer Energien (Potenzialflächenanalysen für Sondergebiete zur Nutzung von Windkraft, Photovoltaik und Biomasse) zielführend im Sinne einer nachhaltig umweltangepassten Entwicklung.
Zum Zweck der rechtzeitigen Strukturierung der regelmäßig zu beachtenden Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes an die Bauleitplanung hinsichtlich Vermeidung und Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen vor allem im Zusammenhang mit dem besonderen Artenschutz, ist es in der Regel auch bereits auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sinnvoll, Untersuchungen zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten durchzuführen und Konzepte zur Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen zu erarbeiten, die in eine Darstellung von vorzuhaltenden Maßnahmenflächen im FNP münden.