Arbeitsbereich Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung dient der flächendeckenden Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Anwendung findet die querschnittsorientierte naturschutzfachliche Planung auf örtlicher und überörtlicher Ebene (Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan und Landschaftsprogramm). Die Landschaftsplanung erfüllt zum einen Fachaufgaben in eigener Zuständigkeit wie z.B. die Planung und Umsetzung von Naturschutzprogrammen und zum anderen unterstützt sie strategische und vorhabenbezogene Entscheidungsprozesse wie z.B. in der Bauleitplanung oder in Fachplanungen und liefert die dafür erforderlichen raumbezogenen Werte und Ziele des Naturschutzes.
Mit der Energiewende, die in großem Umfang mit besonders raumbedeutenden Nutzungen, wie beispielsweise der Windenergienutzung, der Biomassebereitstellung oder dem Netzausbau verbunden ist, kann die Landschaftsplanung wichtige naturschutzfachliche Planungsgrundlagen bereitstellen, durch die die betreffenden Fachplanungen deutlich qualifiziert und dabei gleichzeitig beschleunigt werden können.