Arbeitsbereich nachhaltig umweltangepasste Stadt- und Regionalentwicklung
Die im BauGB und im ROG verankerten Bestimmungen zum Umweltschutz erfordern teilweise bereits im konzeptionellen Vorfeld der formalen Bauleitplan- und Regionalplanverfahren vorbereitende Expertisen zu einzelnen bzw. besonderen Problemstellungen, die informell als Fachgutachten in die Aufstellung der Pläne einfließen.
So sind z.B. zum planungsrechtlich geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vorbereitende Arbeiten zu einer regional angepassten Bodenschutzstrategie sinnvoll, die eine Erhebung und Beurteilung der ökologischen Bodenfunktionen einschließlich Altlasten und kontaminationsverdächtiger Flächen sowie die Entwicklung regionalspezifischer Instrumente zur Vermeidung und zur Rückführung von Bodenversiegelung beinhalten (z.B. Bauflächen-Recycling, Entsiegelungspotenzialanalyse, Einführung einer Entsiegelungsabgabe und zweckgebundene Verwendung der Einnahmen für Entsiegelung/ Wiedernutzung von Siedlungsflächen).
Desweiteren sind konzeptionelle Gutachten zur Förderung der verstärkten Nutzung regenerativer Energien (Potenzialflächenanalysen für die Nutzung von Windkraft, Photovoltaik und Biomasse) vor allem auf interkommunaler bzw. regionaler Ebene zielführend, weil Kooperationen über die kommunalen Grenzen hinweg für die Beteiligten insgesamt vorteilhaft sind; so z.B. bei der Identifikation und planerischen Ausweisung von interkommunalen Sondergebieten/ Vorranggebieten für Windkraftanlagen oder beim erforderlichen Stromleitungsbau einschließlich des Ausbaus von Energiespeichertechnologien/ -anlagen.