Arbeitsbereich Umweltprüfung in der Bauleitplanung
Bei der Aufstellung oder wesentlichen Änderung eines Bauleitplans sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Es ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plans ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist das zentrale Dokument der Umweltprüfung.
Bei den gestuften Umweltprüfungen zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan kommt es darauf an, eine jeweils der Maßstabebene, dem Konkretheitsgrad und der rechtlichen Verbindlichkeit der Planung angemessene Prüftiefe im Sinne einer Abschichtung der Prüfinhalte zu erreichen und Doppelprüfungen zu vermeiden.