Fachbeiträge zur Prüfung der Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen nach §§ 27 bis 31 sowie § 47 WHG
Ein eigenständiger und umfassender Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie dient der der Prüfung der Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dabie muss das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot für die betroffenen Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper berücksichtigt werden. Dieser Fachbeitrag ist in die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen einzubeziehen.
Es existiert noch kein offizielles amtliches Prognoseverfahren zur Beurteilung möglicher Auswirkungen auf die Qualitätskomponenten gemäß WRRL.
Daher wird auf Grundlage der ermittelten vorhabensbedingten Auswirkungen geprüft, inwiefern das geplante Vorhaben mit den einzelnen Bewirtschaftungszielen gemäß WHG vereinbar ist.
Die Prüfung bewertet mögliche Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands („Verschlechterungsverbot“) sowie eine vorhabenbedingte Gefährdung der Zielerreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands („Verbesserungsgebot“) von oberirdischen Gewässern. Dies ist ebenso für den mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers zu prüfen. Für den Fall, dass mit dem Vorhaben gegen die Bewirtschaftungsziele verstoßen werden würde, d.h. der gute ökologische Zustand des betrachteten Gewässers nicht erreicht oder sich verschlechtern sollte, muss geprüft werden, ob Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen möglich sind. Dann ist das Vorhaben unter den gesetzlichen Bedingungen des WHG ausnahmebedingt zu rechtfertigen und es muss nachgewiesen werden,dass damit kein Verstoß vorliegt. Nachfolgend finden sie eine Auswahl konkreter Referenzprojekte:
- Erarbeitung von Fachbeiträgen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für alle acht niedersächsischen Abschnitte der A 20
- Erarbeitung von Fachbeiträgen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für Abschnitte der A 26