Arbeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
Die Verabschiedung des Umweltinformationsgesetzes hat in Deutschland dazu geführt, dass der Umweltinformation größere Bedeutung beigemessen wird. Wer sich über den Zustand der Umwelt informieren möchte, kann heute zahlreiche Informationsangebote nutzen. Die Möglichkeiten des Internets, schnell und mit vergleichsweise geringem Aufwand aktuelle Informationen zugänglich zu machen, haben den Prozess insgesamt stark unterstützt. Behörden veröffentlichen regelmäßig Berichte über die Umweltqualität und stellen Leitfäden und Ratgeber zur Verfügung. Umweltverbände, Verbraucherschutzorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen ergänzen die staatlichen Angebote. Auch viele Wirtschaftsunternehmen haben inzwischen erkannt, dass Transparenz in der Darstellung der eigenen Umweltbilanz bei den Kunden gut ankommt.
Im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Auswirkungen der Århus-Konvention auf das deutsche Umweltrecht vielfältig und haben in Teilbereichen ein Mehr an Bürgerrechten gebracht. Dennoch mehren sich in den letzten Jahren bürgerliche Proteste im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung gerade großer planerischer Infrastrukturvorhaben. Hierfür sind mehrere Faktoren verantwortlich: Zum einen ist das Bewusstsein um die Begrenztheit der natürlichen Ressourcen und die Gefährdungen des unmittelbaren Lebensumfelds infolge besserer Information und erfolgreicher Bildungsarbeit sukzessive gewachsen. Zum anderen spielt für die Bürger angesichts zunehmend knapper öffentlicher Kassen auch die Frage einer sachgerechten Verwendung von Steuergeldern eine entscheidende Rolle. Auch in der Politik ist die Erkenntnis gewachsen, dass sich in Zukunft große planerische Vorhaben ohne adäquate öffentliche Beteiligung bereits in frühen Phasen der Planung nicht mehr realisieren lassen werden.