Arbeitsbereich Umweltberichterstattung
Die Umweltinformationsrichtlinie der EU (2003/4/EG) und deren nationale Umsetzung im Umweltinformationsgesetz (UIG) haben die rechtlichen Voraussetzungen für einen einfachen und umfassenden Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen geschaffen. Die Richtlinie verpflichtet die Regierungen sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen. Diese umfassen Informationen u. a. über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Wasser, Boden, Landschaft und Artenvielfalt, über Faktoren, die sich auf diese auswirken können (z. B. Lärm, Strahlung, Emissionen u. ä.), über Umweltschutzmaßnahmen und -tätigkeiten, oder über die menschliche Gesundheit und die Lebensbedingungen des Menschen.
Politik und Verwaltung sehen die Aufgaben nach dem Umweltinformationsgesetz aber nicht nur als zusätzliche Verpflichtung an. Sie möchten zunehmend auch die Wirkung ihrer Arbeit überprüfen und bewerten lassen, um Erfolge oder auch Misserfolge nach objektiven Kriterien abbilden und die Richtung ihres Handelns nachsteuern zu können. Dazu nutzen sie Umweltberichte, in denen sie die Bevölkerung auf der Grundlage umfangreicher Datenbestände und vielfältiger Informationen über umweltrelevante Entwicklungen, Maßnahmen und Aktivitäten informieren.
In der Umweltberichterstattung geht es dabei nicht primär um die Fülle und Vollständigkeit von Daten, sondern insbesondere um gut strukturierte, leicht erfassbare und attraktiv aufbereitete Informationen. Zielgruppen müssen klar benannt und die Informationen auf die ausgewählten Adressaten zugeschnitten werden. Um Wirkung zu entfalten, müssen Umweltberichte mehr bieten als nüchterne Analysen. Es braucht Bewertungen, die Darstellung von Stärken, Schwächen und Gefährdungen, klare Aussagen zum Erreichten und Handlungsanleitungen für die Zukunft. Umweltberichte sind keine Messdaten-Berichte, sie vermitteln Botschaften.
Aufgrund der starken Abhängigkeit der Umweltentwicklung vom gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handeln, sind Umweltberichte – auch wenn sie vielfach noch so betitelt werden – in der Regel keine reinen Umweltberichte mehr. Die Grenzen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind fließend. Auch in Umweltberichten geht es heute darum, in sektorübergreifenden und interdisziplinären Ansätzen natur-, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Expertise zusammenzuführen. Koproduktionen einer Vielzahl von Autoren bedürfen dabei einer konsequenten „Disziplinierung“ für das gemeinsame Produkt.