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Ausbau der BAB A 643

6-streifiger Ausbau BAB A 643 zwischen AK Wiesbaden-Schierstein und AD Mainz

Auftraggeber:in : Amt für Straßen- und Verkehrswesen, Wiesbaden Landesbetrieb Mobilität, Autobahnamt Montabaur
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH 
Aufgabenstellung : Erstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen für die betroffenen Natura 2000-Gebiete sowie der Abweichungsprüfungen für die Natura 2000-Gebiete „Rettbergsaue bei Wiesbaden“ und „Kalkflugsandgebiet Mainz-Ingelheim“. Neben der Prüfung zumutbarer Alternativen erfolgte die Planung von Kohärenzmaßnahmen in einem fachlichen Gesamtkonzept, das in das Maßnahmenkonzept des Landschaftspflegerischen Begleitplanes integriert wurde. Aufgrund der Betroffenheit des prioritären Lebensraumtyps „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“ (*91E0) wurden darüber hinaus die Unterlagen für die Beteiligung der EU-Kommission zusammengestellt.
Bearbeitungszeit : Seit 2007 

Die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung und der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz planen den länderübergreifenden 6-streifigen Ausbau der BAB A 643 zwischen dem AK Schierstein und dem AD Mainz. Neben der drastisch angestiegenen Verkehrsbelastung wird die Schiersteiner Rheinbrücke ab 2015 die Anforderungen an die Stand- und Verkehrssicherheit nicht mehr erfüllen.

Die hohe naturschutzfachliche Wertigkeit eines Großteils des Planungsraumes wird unter anderem durch die zahlreichen Ausweisungen von Naturschutz- sowie Natura 2000-Gebieten deutlich.

Die Herausforderungen der landschaftspflegerischen Begleitplanung liegen zum Einen in der Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in einen Naturraum der sich durch den Wechsel von der Rheinaue zu einer Dünenlandschaft mit Sand- und Trockenrasen sowie Dünenkiefernwäldern auszeichnet. Hierbei bündelt der Landschaftspflegerische Begleitplan die erforderlichen Maßnahmen aus dem Natura 2000-Gebietsschutz, dem Artenschutz und der Eingriffsregelung.

Schwerpunkte der Maßnahmenplanung sind die Reaktivierung eines ehemaligen Rhein-Altarmes zur Entwicklung zusammenhängender, weitgehend ungestörter Auenwald-Komplexe sowie die Entwicklung eines Sand- und Steppen-Trockenrasen-Komplexes auf anthropogen überformten Dünenrümpfen.

Zum Anderen gilt es formal, die unterschiedlichen Anforderungen der Länderregelungen zu erfüllen. Während in Hessen der „Leitfaden für Landschaftspflegerische Begleitpläne zu Straßenbauvorhaben“ und die „Kompensationsverordnung“ anzuwenden sind, orientiert sich die Planung in Rheinland-Pfalz u.a. an den „Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung“. Beides ist in Einklang mit den Regelungen zum Fernstraßenbau des Bundes zu bringen, die mit den „RLBP“ ein aktuelles Regelwerk haben erstellen lassen.