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Standardisierung der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung

Auftraggeber:in : Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Unterauftragnehmer:in : Simon & Widdig GbR Rechtsanwälte Füßer & Kollegen, Universität Kassel, Fachgebiet Landschaftsentwicklung / Umwelt- und Planungsrecht
Bearbeitungszeitraum : 2013 bis 2015
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Trotz einer großen Zahl methodischer Leitfäden und verwaltungsgerichtlicher Urteile treten bei der Anwendung und Abarbeitung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) im Rahmen von Zulassungsverfahren häufig Unsicherheiten aufgrund unterschiedlicher Definitionen und Anwendungen unbestimmter Rechtsbegriffe auf. Ähnliches gilt für die Verwendung von Bewertungsmaßstäben bei der Beurteilung der Verbotstatbestände im Rahmen der saP oder der Erheblichkeitsbewertung in der FFH-VP. Auch die Anforderungen an die Bestandserfassung und -bewertung sowie deren Umfang werden unterschiedlich eingeschätzt.

Um Planungs- und Zulassungsverfahren zu entlasten, ist die Methodik der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung daher (weiter) zu standardisieren bzw. zu operationalisieren. In dem F+E-Vorhaben werden daher die existierenden Standardisierungsansätze für die verschiedenen Prüf- und Arbeitsschritte der gebiets- und artenschutzrechtlichen Prüfung beschrieben und im Anhang in Steckbriefen gut nachvollziehbar dokumentiert. Neben der Dokumentation erfolgen für die einzelnen Themenfelder der gebiets- und artenschutzrechtlichen Prüfung eine kurze Einschätzung der bestehenden Standardisierungsansätze sowie eine Darstellung des derzeitigen Stands der Rechtsprechung. Auf dieser Grundlage wird ermittelt, für welche Themenfelder bereits ausreichende Ansätze zur Standardisierung existieren bzw. in welchen Bereichen noch ein Potenzial sowie ein Bedarf für weitere Standardisierungen bestehen. Im Ergebnis zeigt sich, dass bei den beiden europarechtlichen Prüfinstrumenten zwischenzeitlich aufgrund zahlreicher Arbeitshilfen unterschiedlichster Art die wesentlichen Vorgehensweisen geklärt sind und sich auch eine grundsätzliche Herangehensweise in der Praxis etabliert hat. Bei bestimmten Arbeitsschritten oder Detailthemen bestehen jedoch noch offene Fragen, so dass hier eine weitergehende Erarbeitung von Praxisanleitungen oder Fachkonventionen hilfreich wäre.