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Ablöserichtlinien für landschaftspflegerische Gewerke

© Christian Schwier - stock.adobe.com

Auftraggeber:in : Bundesanstalt für Straßenwesen
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH in Kooperation mit Kortemeier & Brokmann
Aufgabenstellung : Definition abzulösender Zielbiotope, Standardpflegemaßnahmen und Unterhaltungszeiträume, Erstellen von Kapitalisierungsmodellen
Bearbeitungszeitraum : 2008 bis 2009
 

Die von Infrastrukturvorhaben verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach § 19 Abs. 2 BNatSchG durch geeignete Maßnahmen (Ausgleich und Ersatz) zu kompensieren. Der Vorhabensträger ist verpflichtet, diese Maßnahmen auf geeigneten Flächen herzustellen, zu entwickeln und bis zum Erreichen des Zielbiotops zu unterhalten. Oftmals ist es sinnvoll, die teilweise langfristige Unterhaltung der Maßnahmen aus der Verantwortung des/der Vorhabenträgers:in herauszulösen und an fachlich qualifizierte Dritte zu übergeben. Die zu erstattenden Kosten sind dabei zu kapitalisieren und abzulösen.

Für landschaftspflegerische Gewerke bzw. für die herzustellenden und zu entwickelnden Biotope existieren entsprechende Ablöserichtlinien bisher nicht. Durch das F+E-Vorhaben (FE 02.0270/2006/LRB) sind daher Ablöserichtlinien und -berechnungen zu entwickeln, die bundesweit im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung angewandt werden können.

Dabei sind die Definitionen der in Erstellung befindlichen Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge - Berechnungsverordnung – ABBV) sowie die Festlegungen weiterer Regelwerke (RLBP, RLA) zu berücksichtigen.

Das F+E-Vorhaben wird durch einen turnusmäßig tagenden Betreuungsausschuss, der durch Verteter:innen der Länder gebildet wird, begleitet.