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Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung

Auftraggeber:in : Umweltbundesamt, Dessau
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH in Kooperation mit accuraplan, Hannover und Prof. H-J. Peters, Freiburg
Aufgabenstellung : Erstellung eines bundeseinheitlichen Leitfadens für die Strategische Umweltprüfung nach dem UVPG
Bearbeitungszeitraum : 2006 bis 2008
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Mit der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUPRL) und der deutschen Umsetzung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Jahr 2005 wurde das Instrument der Strategischen Umweltprüfung (SUP) bundesweit verbindlich eingeführt. Zweck der Strategischen Umweltprüfung ist die gezielte Ergänzung der projektbezogenen UVP auf einer vorgelagerten Planungs- und Entscheidungsebene, um auch die auf dieser Ebene zu treffenden planerischen und programmatischen Entscheidungen einer Umweltprüfung zu unterziehen.

Bei dem neuen Instrument der SUP bestehen vielfach noch erhebliche Unsicherheiten darüber, wie das Verfahren im Einzelnen auszugestalten ist, und welche Prüfanforderungen im konkreten Fall bestehen. Gleichzeitig verlangt Art. 12 Abs. 2 SUPRL von den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Umweltberichte von ausreichender Qualität sind, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen.

Vor diesem Hintergrund wurden wir zusammen mit accuraplan, Hannover und Prof. H.-J. Peters Freiburg beauftragt, einen praxisnahen Leitfaden als Baustein zur Qualitätssicherung der SUP in Deutschland zu entwickeln. Er soll dazu beitragen, dass das Prüfverfahren inhaltlich anspruchsvoll und effektiv durchgeführt wird, aber zugleich zügig und möglichst einfach abläuft. Dazu ist der Leitfaden in enger Abstimmung mit den für die SUP zuständigen Referenten der Länder und dem Bundesumweltministerium zu erarbeiten.

Um die Praxisnähe des Leitfadens sicherzustellen, ist im Rahmen des F+E-Vorhabens zusätzlich eine Erhebung der bisher vorliegenden SUP-Erfahrungen bei ausgewählten Vollzugsbehörden vorgesehen. Dabei sollen die Plantypen Regionalplan und Hochwasserschutzkonzept im Vordergrund der Betrachtung stehen.