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LBP zur B 38 - Ortsumgehung Mörlenbach

Auftraggeber:in : Amt für Straßen- und Verkehrswesen, Bensheim
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Aufgabenstellung : Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes
Bearbeitungszeitraum : 2005 bis 2006

Der Landschaftspflegerische Begleitplan behandelt den Neubau der Ortsumgehung Mörlenbach (B 38). Das methodische Vorgehen bei der Abarbeitung der Arbeitsschritte des Landschaftspflegerischen Begleitplanes orientiert sich am „LBP-Leitfaden Hessen“ (Bosch & Partner GmbH 2006: Prozessbegleitendes Qualitätsmanagemet für die Erstellung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen in Hessen; Entwurf).

Eingriffe durch das Vorhaben entstehen insbesondere in strukturierten Offenlandbereichen, Waldgebiete sind nur peripher betroffen. Umfangreiche Vermeidungsmaßnahmen in Form von aufwändigen Bauwerken können den Eingriff in den Naturhaushalt möglichst gering halten. So werden die Weschnitzaue und die Mörlenbachaue mit weiten Brückenbauwerken gequert; der Bereich des Waldgebietes der Berkersklamm (Funktion u.a. als Jagdgebiet für die Bechsteinfledermaus und das Große Mausohr) und der Bereich Kisselhöhe (u.a. aus Lärmschutzgründen) werden untertunnelt.

Verbleibende Beeinträchtigungen werden über Ausgleichs- und Ersatzsmaßnahmen kompensiert. Die Erstellung des Maßnahmenkonzeptes erfolgt unter Berücksichtigung der Ziele der Regionalplanung und bezieht auch Vorschläge aus der Landwirtschaft mit ein. Die Ermittlung des Kompensationsumfanges erfolgt in Anlehung an die neue Kompensationsverordnung von Hessen, die im September 2005 in Kraft getreten ist, und die die allgemein zu berücksichtigenden Grundsätze bei der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen regelt.