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Alternativenvergleich bei der Bundesfachplanung

Wesentliches Element der fachlichen Planung ist der Alternativenvergleich, der darauf abzielt, die – im Hinblick auf die unterschiedlichen Belange – 'beste' Lösung zu finden.

© E. Weingarten

Auftraggeber:in : Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH mit Universität des Saarlandes, FG Umweltpsychologie (Prof. Dr. Petra Schweizer-Ries); Büro für Umweltplanung Dr. Wachter; TU Ilmenau, FG Elektrische Energieversorgung (Prof. Dr. Dirk Westermann); Universität Jena, Institut für Energiewirtschaftsrecht, (Prof. Dr. Michael Lippert)
Aufgabenstellung : Entwicklung einer Bewertungskonzeption für den Vergleich von Alternativen im Rahmen der Planung einzelner Projekte zum Netzausbau
Bearbeitungszeitraum : 2012 bis 2014
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Komplexe und langwierige Planungsverfahren sowie die geringe Akzeptanz der Bürger:innen gelten als zentrale Hemmnisse des Netzausbaus.

Wesentliches Element der fachlichen Planung ist der Alternativenvergleich, der u. a. dazu dient, dass die – im Hinblick auf die unterschiedlichen Belange – 'beste' Lösung realisiert wird. Bei der Bundesfachplanung werden hierfür die jeweiligen Konflikte mit den Belangen der Versorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit, der Raumordnung sowie des Umwelt- und Naturschutzes identifiziert und vergleichend bewertet.

Ansatzpunkte für die Gestaltung der Methodik des Alternativenvergleichs in der Bundesfachplanung sind die technische und räumliche Definition der zu vergleichenden Alternativen, die Auswahl und Gewichtung geeigneter Bewertungskriterien und -methoden sowie die Aggregationsregeln der einzelnen Bewertungen. Im Rahmen des F+E-Projekts wurden praxisdienliche methodische Hinweise und Empfehlungen zur Ausgestaltung der Alternativenprüfung erarbeitet, anhand deren der Nachweis geführt werden kann, dass durch die Auswahl des Vorzugskorridors (als 'beste' Alternative) alle zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung von Konflikten genutzt wurden und kein "besserer" frühzeitig ausgeschieden wurde. Das ist die Voraussetzung für eine Akzeptanzsteigerung und für Verfahrensbeschleunigungen.