Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitplanung) und Bebauungspläne (allgemeinverbindliche Bauleitplanung) sind bei ihrer Aufstellung oder wesentlichen Änderung einer Umweltprüfung zu unterziehen.
“In die Umweltprüfung zur Bauleitplanung sind alle relevanten Instrumente der Umweltfolgenabschätzung zu integrieren!”
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne (B-Plan) auf eine nachhaltig umweltschützende städtebauliche Entwicklung auszurichten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt mit gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Aktuell liegt ein besonderes Augenmerk auf der Verringerung der Bodenversiegelung, dem Klimaschutz sowie der Mobilitätswende.
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Martin Volmer
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Unsere Leistungen und Kompetenzen
Folgende Leistungen zur Erstellung umweltfachlicher Gutachten im Rahmen von Bauleitplan-Verfahren werden von unserem Team erbracht:
- Erarbeitung des Umweltberichtes (UB) zum Bauleitplan als zentrales Dokument für die Umweltprüfung (UP)
- Durchführung von Biotoptypenkartierungen und faunistischer Untersuchungen zum Bauleitplan
- Erarbeitung des Grünordnungsplans (GOP) zum Bauleitplan (einschließlich Bepflanzungsplan, Kostenschätzung, Leistungsausschreibung).
- Erarbeitung von Untersuchungsrahmen zur frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit in der Umweltprüfung
- Auswertung und Beantwortung der Stellungnahmen von Behörden und Öffentlichkeit in den Beteiligungsverfahren sowie Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen
- Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange sowie die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im endgültigen Plan berücksichtigt worden sind zum Abschluss des Bauleitplan-Verfahrens
- Fachbeitrag zur Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit (FFH-VP) des Bauleitplans gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Prüfung des Bauleitplans gemäß § 44 und 45 Abs. 7 BNatSchG
- Fachbeitrag zum Verschlechterungsverbot von Oberflächenwasser gemäß § 27 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und von Grundwasser gem. § 47 WHG
- Konzeption und Abstimmung einer ökologischen Bauüberwachung zum Bebauungsplan sowie anschließende Durchführungskontrolle der Maßnahmen zur Vermeidung ökologischer Schäden durch den Baustellenbetrieb
- Entwurfserstellung und Abstimmung von "Städtebaulichen Verträgen" zur rechtsverbindlichen Umsetzung von artenschutzrechtlich vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen
- Erstellung von Antragsunterlagen für die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen naturschutzrechtlicher Verbote
- Konzeption einer Bodenschutzstrategie (einschließlich Kartierung der ökologischen Bodenfunktionen unter Berücksichtigung von Altlasten / kontaminationsverdächtigen Flächen
- Konzeption einer Anpassungsstrategie an zukünftige Klimaveränderungen (Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zum vorbeugenden Hochwasserschutz sowie zur Vermeidung gesundheitlich kritischer Überhitzung von Siedlungsflächen)
- Flächenpotenzialanalysen zur Ausweisung von Sondergebieten für die Nutzung regenerativer Energien
- Fachbeitrag zum planerisch vorbeugenden Gesundheitsschutz der Wohnbevölkerung
- Erstellung und Abstimmung von Untersuchungsrahmen für Fachgutachten zu besonderen Themen-/ Problemstellungen (z. B. lokalklimatische Untersuchungen)