Die Prüfung der artenschutzrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen ermöglicht die Zulässigkeit von Vorhaben, auch wenn Verbotstatbestände europarechtlich geschützter Arten verwirklicht werden.
Artenschutzrechtliche Ausnahme
Lässt sich die Verwirklichung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht vermeiden, kann dem betreffenden Vorhaben über eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Zulässigkeit verholfen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt, zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Art nicht verschlechtert.
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Dr. Katrin Wulfert
Tel. +49 23 23 / 946 29-24
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Unsere Leistungen und Kompetenzen
Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung bei der Ermittlung und Darlegung der einzelnen Bausteine des artenschutzrechtlichen Ausnahmeverfahrens. Aus der Projektarbeit sowie verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verfügen wir über umfangreiche Kenntnisse der etablierten Fachstandards sowie verschiedener länder- und / oder vorhabenspezifischer Vorgaben. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, die Entwicklung der Rechtsprechung sowie daraus resultierende Vorgaben behalten wir im Blick, so dass wir eine qualitativ hochwertige und rechtssichere Beratung und Gutachtenerstellung gewährleisten können.
Konkret bieten wir bspw. folgende Leistungen:
Darlegung der artenschutzrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen
Neben der vorhabenbezogenen Auswahl und Darlegung des für das jeweilige Vorhaben oder die Planung geeigneten Ausnahmegrunds, führen wir einen qualifizierten Alternativenvergleich unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange durch. Mit Bezug zu den artspezifischen Beeinträchtigungen sowie der jeweiligen standörtlichen Situation ist darzustellen, dass sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Art nicht verschlechtert. In diesem Zusammenhang sind ggf. erforderliche Maßnahmen fachlich und planerisch zu entwickeln, die die Sicherung des Erhaltungszustandes gewährleisten.
Verfahrensbegleitung und -beratung
Neben der Gutachtenerstellung können wir eine fachlich und rechtlich adäquate Beratung gewährleisten. Sowohl für Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, für die Begleitung von Planverfahren als auch für die Auseinandersetzung vor Gericht stehen wir zur Verfügung.
Erarbeitung von Arbeitshilfen und Leitfäden sowie die Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Sowohl bei der Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch bei der Entwicklung von konkreten Arbeitshilfen und Methoden für die Darlegung der Ausnahmevoraussetzungen können wir auf Kenntnisse aus verschiedenen Vorhaben zurückgreifen. Die Entwicklung neuer Ansätze und Methoden bringen wir mit innovativen, zielorientierten und anwendungsbezogenen Ideen voran.
Publikationen
Wulfert K., Lau M., Köstemeyer H. 2022:
Vögel und Windenergienutzung - Vorgaben zur Signifikanzbewertung und Ausnahme. In: NuR 44, 441-451 (2022). doi.org/10.1007/s10357-022-4024-6
Wulfert K. 2020:
Chancen und Grenzen der Standardisierung im Gebiets- und Artenschutz. In: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Hg.). Tagungsband Wissenschaftsdialog 2019: 42-46. Bonn. 10.10.2019. » Link (07.07.2021).
Lau M., Wulfert K., Müller-Pfannenstiel K. 2019:
Möglichkeiten der Maßnahmenbevorratung im besonderen Artenschutzrecht aus rechtlicher und fachlicher Sicht. Natur und Recht, 41 (11): 721-731. doi: 10.1007/s10357-019-3598-0.
Wulfert K., Köstermeyer H., Lau M. 2018:
Arten- und Gebietsschutz auf vorgelagerten Planungsebenen. F+E -Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (FKZ 3515 82 0100). Bundesamt für Naturschutz (Hg.). BfN-Skripten, Band 507. » Link (07.07.2021).
Bick U., Wulfert K. 2017:
Aktuelle Rechtsprechung im Gebiets- und Artenschutzrecht. Bundesverband Beruflicher Naturschutz (Hg.). DNT-Journal. » Link (07.07.2021).
Bick U., Wulfert K. 2017:
Der Artenschutz in der Vorhabenzulassung aus rechtlicher und naturschutzfachlicher Sicht. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 36 (6): 346-355. beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NVWZ-B-2017-S-346-N-1 (07.07.2021).
Wulfert K. 2016:
FFH-Abweichungsverfahren und artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren. Untersuchung rechtlicher, naturschutzfachlicher und planungspraktischer Anforderungen. Schriftenreihe des Fachgebiets Landschaftsentwicklung / Umwelt- und Planungsrecht, Band 2. kassel university press. Kassel. ISBN: 978-3-7376-0090-3.
Wulfert K. 2012:
Anforderungen an die Alternativenprüfung. Natura-2000-Abweichungsverfahren sowie artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren. Naturschutz und Landschaftsplanung, 44 (8): 238-246. » Link (07.07.2021).
Vorträge
Wulfert K. 2022:
Artenschutz und Windenergie. bosch & partner. DNT Deutscher Naturschutztag. Modul 4 Energiewende: naturverträglich - aber wie. 01.07.2022. » Link (26.07.2021).
Wulfert K. 2020:
Überblick zu verschiedenen Dichtezentrenkonzepten in den Ländern. KNE-Fachgespräch Dichtezentren. bosch & partner. Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende. Online-Veranstaltung, 11.12.2020.
Wulfert K. 2019:
Chancen und Grenzen der Standardisierung im Gebiets- und Artenschutz. BNetzA-Wissenschaftsdialog. bosch & partner. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Bonn, 11.10.2019. » Link (07.07.2021).
Wulfert K. 2018:
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung. vhw-Seminar. bosch & partner. Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung. Hannover, 04.09.2018.
Wulfert K. 2017:
Artenschutz in der Vorhabenzulassung aus naturschutzfachlicher Sicht. bosch & partner. Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte. Hamm, 16.03.2017.
Wulfert K., Bick U. 2016:
Der Artenschutz in der Vorhabenzulassung aus rechtlicher und naturschutzfachlicher Sicht. GfU-Jahrestagung. bosch & partner, BVerwG. Gesellschaft für Umweltrecht. Leipzig, 11.11.2016. » Link (12.07.2021).
Wulfert K., Bick U. 2016:
Aktuelle Rechtsprechung im Gebiets- und Artenschutzrecht. 33. Deutscher Naturschutztag: Naturschutz und Landnutzung. bosch & partner. Bundesverband Beruflicher Naturschutz, Deutsche Naturschutzring, Bundesamt für Naturschutz. Magdeburg, 15.09.2016.