Können erhebliche Beeinträchtigungen auf ein Natura 2000-Gebiet nicht ausgeschlossen werden, ist zu prüfen, ob eine Durchführung des Plans bzw. Vorhabens über eine Ausnahme ermöglicht werden kann.
FFH-Ausnahmeverfahren
Die Darlegung der Ausnahmevoraussetzungen stellt eine komplexe Aufgabe dar, in der naturschutzfachliche, planungspraktische, vorhabenspezifische und rechtliche Aspekte zu betrachten sind. Hierfür stehen wir als ein interdisziplinäres und kompetentes Team bereit.
Ihre Kontaktperson:
Dr. Katrin Wulfert
Tel. +49 23 23 / 946 29-24
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Unsere Leistungen und Kompetenzen
Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung bei folgenden Leistungen:
Darlegung der Ausnahmevoraussetzungen
Ergibt die Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit, dass das Projekt oder die Planung zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig, sofern nicht im Zuge einer Ausnahme- bzw. Abweichungsprüfung entsprechende Voraussetzungen begründet werden können. Wir unterstützen und beraten bei der Auswahl und Darlegung eines Ausnahmegrundes sowie der dabei vorzunehmenden Abwägung zwischen vorhabenspezifischen Belangen und gebietsschutzrechtlichen Beeinträchtigungen. Unter Berücksichtigung der fachlichen und rechtlichen Maßstäbe unterstützen wir bei der Auswahl der Alternativen und führen den Vergleich der Alternativen durch. Zudem planen und entwickeln wir auf der Grundlage umfangreicher Projekterfahrungen geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000" (Kohärenzsicherungsmaßnahmen).
Erstellung der Unterlagen für die Stellungnahme der Europäischen Kommission
Besondere Regelungen gelten darüber hinaus für Gebiete mit prioritären Arten oder Lebensraumtypen. Werden diese durch ein Vorhaben oder eine Planung beeinträchtigt, muss zunächst eine Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt werden. Werden keine solchen prioritären Arten oder Lebensraumtypen berührt, reicht es aus, die Kommission über das Projekt, dessen Auswirkungen und die Ausgleichsmaßnahmen zu unterrichten.
Verfahrensbegleitung und -beratung
Neben der Gutachtenerstellung können wir eine fachlich und rechtlich adäquate Beratung gewährleisten. Sowohl für Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, für die Begleitung von Planverfahren als auch für die Auseinandersetzung vor Gericht stehen wir zur Verfügung.
Erarbeitung von Arbeitshilfen und Leitfäden sowie die Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Sowohl bei der Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch bei der Entwicklung von konkreten Arbeitshilfen und Methoden für die Darlegung der Ausnahmevoraussetzungen können wir auf Kenntnisse aus verschiedenen Vorhaben zurückgreifen. Die Entwicklung neuer Ansätze und Methoden bringen wir mit innovativen, zielorientierten und anwendungsbezogenen Ideen voran.
Publikationen
Wulfert K. 2020:
Chancen und Grenzen der Standardisierung im Gebiets- und Artenschutz. In: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Hg.). Tagungsband Wissenschaftsdialog 2019: 42-46. Bonn. 10.10.2019. » Link (07.07.2021).
Wulfert K., Köstermeyer H., Lau M. 2018:
Arten- und Gebietsschutz auf vorgelagerten Planungsebenen. F+E -Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (FKZ 3515 82 0100). Bundesamt für Naturschutz (Hg.). BfN-Skripten, Band 507. » Link (07.07.2021).
Bick U., Wulfert K. 2017:
Aktuelle Rechtsprechung im Gebiets- und Artenschutzrecht. Bundesverband Beruflicher Naturschutz (Hg.). DNT-Journal. » Link (07.07.2021).
Wulfert K. 2016:
FFH-Abweichungsverfahren und artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren. Untersuchung rechtlicher, naturschutzfachlicher und planungspraktischer Anforderungen. Schriftenreihe des Fachgebiets Landschaftsentwicklung / Umwelt- und Planungsrecht, Band 2. kassel university press. Kassel. ISBN: 978-3-7376-0090-3.
WulfertK. 2016:
Schadensbegrenzungs- und Kohärenzmaßnahmen in der gebietsschutzrechtlichen Prüfung. Natur und Recht, 38 (10): 662-669. doi: 10.1007/s10357-016-3077-9.
Wulfert K., Lau M., Widdig T., Müller-Pfannenstiel K., Mengel A. 2015:
Standardisierungspotenzial im Bereich der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung. FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Bundesamt für Naturschutz (Hg.). FuE-Vorhaben, Band FKZ 3512 82 2100. » Link (07.07.2021).
Wulfert K. 2012:
Anforderungen an die Alternativenprüfung. Natura-2000-Abweichungsverfahren sowie artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren. Naturschutz und Landschaftsplanung, 44 (8): 238-246. » Link (07.07.2021).
Vorträge
Wulfert K. 2019:
Chancen und Grenzen der Standardisierung im Gebiets- und Artenschutz. BNetzA-Wissenschaftsdialog. bosch & partner. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Bonn, 11.10.2019. » Link (07.07.2021).
Wulfert K. 2018:
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung. vhw-Seminar. bosch & partner. Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung. Hannover, 04.09.2018.
Wulfert K. 2017:
Die Ausnahmeprüfung nach dem europäischen Habitat- und Artenschutzrecht. EuroAcad-Seminar. bosch & partner. Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft und Recht. Berlin, 01.06.2017.
Wulfert K. 2016:
Verschlechterungsverbot nach Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie. Inhouse-Seminar des LVwA. bosch & partner. Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt. Halle (Saale), 27.10.2016. » Link
WulfertK. 2016:
Schadensbegrenzung und Kohärenzsicherung anhand von Fallkonstellationen. ANL-Tagung. bosch & partner. Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege. Augsburg, 12.10.2016.
WulfertK., BickU. 2016:
Aktuelle Rechtsprechung im Gebiets- und Artenschutzrecht. 33. Deutscher Naturschutztag: Naturschutz und Landnutzung. bosch & partner. Bundesverband Beruflicher Naturschutz, Deutsche Naturschutzring, Bundesamt für Naturschutz. Magdeburg, 15.09.2016.
Müller-PfannenstielK. 2010:
Workshop zum FFH-Ausnahmeverfahren am Beispiel der geplanten Elbvertiefung im Kontext der EU-Umweltrichtlinien. bosch & partner. Universität Hannover - Institut für Umweltplanung. Hannover, 29.06.2010.