Ad-hoc Arbeitshilfe zur Erstellung eines Fachbeitrags Klimaschutz für Straßenbauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern
Im Übereinkommen von Paris, einer Vereinbarung der Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und ein Nachfolger des Kyoto-Protokolls, wird das Ziel erklärt, die Erhöhung der globalen Mitteltemperatur auf „deutlich unter 2 ºC“, wenn möglich auf 1,5 ºC zu begrenzen. Die Wissenschaft ist sich einig, dass dieses globale Oberziel nur erreicht werden kann, wenn die anthropogenen Emissionen aller relevanten Treibhausgase so schnell wie möglich drastisch verringert werden und langfristig ein klimaneutrales Wirtschaften erreicht wird. Vor diesem Hintergrund bedarf es konsequenten Handelns für einen wirksamen Klimaschutz auf allen Ebenen. Dies gilt insbesondere auch für den Mobilitätssektor, der einer der größten Treibhausgas(THG)-Verursacher in Deutschland ist. Das Bundesklimaschutzgesetz verpflichtet mit § 13 Abs. 1 KSG daher alle Träger öffentlicher Aufgaben, den Klimaschutz bei allen relevanten Planungen und Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen. Nur wenn die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion beim Thema Klimaschutz erfüllt, kann dies einer gesamtgesellschaftlichen Motivation dienen.
Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) geht davon aus, dass zukünftig bei jedem Planungs- und Zulassungsverfahren für den Neu- oder Ausbau von Straßen konkrete Aussagen zum Thema Klimaschutz getroffen werden müssen. Dies kann in Form eines Fachbeitrages Klimaschutz oder (bei geringdimensionierten Projekten) in entsprechenden Kapiteln in den Umweltplanungsunterlagegen erfolgen. Die Straßenbauverwaltung M-V möchte damit dem Ziel des treibhausgasneutralen Verkehrs in Deutschland Vorschub leisten und in Ihren Projekten den Klimaschutz soweit möglich gewährleisten.
Im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V wurde durch bosch & partner in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RAe Füßer & Kollegen und dem Auftraggeber eine Ad-hoc Arbeitshilfe zur Erstellung von Fachbeiträgen zum Klimaschutz im Straßenbauarbeit, in der die fachspezifischen Grundlagen, rechtliche Anforderungen und konkrete Arbeitshilfen bereitgestellt werden.
Zentraler Baustein zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen ist die projektspezifische Reduktion der direkten THG-Emissionen und die Minimierung der Inanspruchnahme von THG-Speichern und -senken (Vermeidung und Minimierung). Nicht zuletzt um die Entscheidungsfindungen im Planungsprozess zu unterstützen, werden für die drei fachlichen Teilaspekte Möglichkeiten der Bilanzierung von Auswirkungen auf die vorhabenbezogene THG-Bilanz beschrieben. Die Ad-hoc Arbeitshilfe liefert für die Umweltplanungsbüros und Vorhabenträger konkrete Handlungsempfehlungen zur Erstellung einer Unterlage, die die umfassende Berücksichtigung des Klimaschutzes bzw. der Vermeidung und Verminderung von Treibhausgasemissionen im Planungsprozess widerspiegelt und die Entscheidung für das gewählte Vorgehen begründet und nachvollziehbar macht. Die Ad-hoc Arbeitshilfe wurde mit Stand 30.03.2022 an die Straßenbauämter M-V mit der Bitte um Stellungnahme übergeben. Für das Jahr 2022 ist eine Fortschreibung der Ad-hoc Arbeitshilfe vorgesehen, die dann in die Vorschriftensammlung M-V aufgenommen werden soll. Neben den Stellungnahmen der Straßenbauämter sollen hier auch die Ergebnisse aus einer Reihe von Fachdiskussionsveranstaltungen einfließen.
>>Klimaschutz im Straßenbau – Neue Arbeitshilfe für M-V (Landesamt für Straßenbau und Verkehr - MV)