Aktualisierung des "Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau"
Auftraggeber:in : Bundesanstalt für Straßenwesen
Auftragnehmer:in : FÖA Landschaftsplanung GmbH, Bosch & Partner GmbH, Rechtsanwälte Füßer & Kollegen, ANUVA Stadt- und Umweltplanung GmbH
Bearbeitungszeit : 2019 - 2024
Seit dem Erscheinen der ersten Fassung des Leitfadens zur FFH-VP im Straßenbau im Jahr 2004 erging eine Reihe maßstabsetzender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Parallel ist die naturschutzfachliche Konventionsbildung fortgeschritten. Aufgabe des F+E-Vorhabens „Weiterentwicklung des Gutachtens FFH-VP im Straßenbau“ (FE 02.405/2016/LRB) sowie eines ergänzenden Auftrags war daher die vollständige Überarbeitung des vorhandenen Leitfadens. Dazu erfolgte zunächst eine umfängliche Aktualisierung der thematischen Merkblätter (MKB), die in Anhang 2 der R FFH-VP enthalten sind. Sie dienen als Hintergrundinformation für weiterführende Hinweise zu spezifischen Fragen der FFH-VP. Auf der Grundlage der Merkblätter sowie des Leitfadens aus 2004 erfolgte eine Überarbeitung des Leitfadens selbst, die daraus resultierenden Richtlinien FFH-VP (R FFH-VP) der FGSV wurden am 27.09.2024 per Allgemeinem Rundschreiben eingeführt. Die R FFH-VP geben praxisorientierte Hinweise zu Form und Inhalt der Unterlagen für die FFH-Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung nach § 34 BNatSchG (einschließlich der Vorprüfung).

