Artenschutz und rechtliche Neuregelungen zum Windenergieausbau (BfN-Schriften 760)
Ziel des F+E-Vorhabens war die inhaltliche und rechtliche Aufarbeitung der Vielzahl der seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Sommer 2022 erfolgten Neuregelungen zum Windenergieausbau an Land (insbesondere Regelungen der EU-Notfallverordnung sowie der RED III). Die Interpretation und Konkretisierung der artenschutzrechtlichen Neuregelungen soll dabei die Handhabbarkeit in der Umsetzung auf der Planungs- und Genehmigungsebene unterstützen. Die Bearbeitung des F+E-Vorhabens erfolgte in Kooperation mit der Simon & Widdig GbR, Rechtsanwälte Füßer & Kollegen sowie der BioConsult SH GmbH & Co. KG.