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Beratung Planfeststellungsbehörden zu Netzausbauvorhaben

Der Ausbaubedarf steht unter zeitlichem und politischem Druck, weshalb wir die niedersächsische Planfeststellungsbehörde bei umweltrelevanten Aspekten beraten und unterstützen.

© Seema Mehta

Auftraggeber:in : Niedersächsische Planfeststellungsbehörde
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Bearbeitungszeitraum : Seit 2010

In Niedersachsen müssen bis zum Jahr 2015 etwa 400 km neue Höchstspannungsleitungen gebaut werden. Auch danach besteht noch ein erheblicher Ausbaubedarf. Um diese unter hohem zeitlichem und politischen Druck stehende Zielsetzung erfüllen zu können, hat die niedersächsische Planfeststellungsbehörde uns um Beratung hinsichtlich umwelterelvanter Aspekte von Planfeststellungsverfahren für Energietrassen gebeten. Seit 2010 berät und unterstützten wir die Behörde in Hinblick auf die sach- und fachgerechte Bewältigung der Umwelt- und Naturschutzrechtsbelange in den vom/von jeweiligen Antragsteller:in vorgelegten Antragsunterlagen.

Die Leistungen beziehen sich dabei auf unterschiedliche Vorhabentypen (Freileitungen und Erdkabel) im Off- und Onshore-Bereich. Die Aufgabenstellung umfasst – in Abhängkeit von dem jeweiligen Vorhaben – die Beratung zur Bewältigung der Belange der Umwelt, insbesondere

  • der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP),
  • der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung,
  • dem besonderen Artenschutz sowie
  • der Abarbeitung der Eingriffsregelung.

Die umweltrelevanten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit bzw. Plausibilität der dort abgehandelten, fachrechtlich geforderten Sachverhalte geprüft.

Neben der Prüfung der Antragsunterlagen ist in der Regel auch die Unterstützung des Beteiligungsverfahrens (Unterstützung des Scoping-Termins sowie des Erörterungstermins) und die Beratung im Umgang mit den umweltrelevanten Einwendungen und Stellungnahmen inbegriffen.