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Erweiterung der Deponie Pohlsche Heide

Erweiterung der Deponie Pohlsche Heide

© EMiL - Entsorgungswirtschaft Minden-Lübbecke AöR

Auftraggeber:in :  EMiL - Entsorgungswirtschaft Minden-Lübbecke AöR
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH

Bearbeitungszeitraum : seit 2024

Der Kreis Minden-Lübbecke ist für die ordnungsgemäße Beseitigung der im Kreisgebiet anfallenden Siedlungsabfälle (Hausmüll und Gewerbeabfälle sowie mineralische Bauabfälle) verantwortlich.

Für diese Aufgabe nutzt der Kreis das Entsorgungszent-rum Pohlsche Heide mit der Deponie der Klasse II gemäß Deponieverordnung. Um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt die EMiL - Entsorgungswirt-schaft Minden-Lübbecke AöR - den Betriebsabschnitt III in Anspruch zu nehmen.

Die geplante Deponieerweiterung erfordert Eingriffe in Natur und Landschaft, die gemäß § 14 BNatSchG ver-mieden, minimiert oder ausgeglichen werden müssen. 

Die artenschutzrechtliche Prüfung zur Beurteilung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zu dem Ergebnis, dass für die überwiegende Zahl der betrachteten Arten das Eintreten von Schädigungs- und Störungsverboten ausgeschlossen werden kann. Für die Fledermausarten Bechsteinfledermaus und Braunes Langohr verbleibt aufgrund des Verlustes essenzieller Nahrungshabitate bzw. Jagdhabitate jedoch ein artenschutzrechtlicher Konflikt. Für die Zulassung des Vorhabens ist daher die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Die Voraussetzungen der Ausnahmegeneh-migung werden im Artenschutzbeitrag ausführlich geprüft und dargelegt.

Das Planfeststellungsverfahren wurde im Oktober 2026 eingeleitet.