Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau der B 67n/B 474n
Auftraggeber:in : Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Coesfeld
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Aufgabenstellung : Grundleistungen (Leistungsphasen 1 bis 5) nach § 49 HOAI
Bearbeitungszeitraum : 2005 bis 2006
Die B 67n / B 474n zwischen Reken und Dülmen stellt das letzte Teilstück einer großräumigen, überregional bedeutsamen Verbindung zwischen der A 3 im Rheinland und der A 43 im Münsterland dar. Sie weist im zu untersuchenden Abschnitt eine Länge von ca. 15,5 km auf und wird mit einer 2+1 Führung ausgestattet, d.h. es ist ein mittig geführter, zusätzlicher Überholstreifen vorgesehen. Die bauliche Ausführung ist gemäß Bundesverkehrswegeplan als anbau- und kreuzungsfreie Kraftwagenstraße vorgesehen, so dass die Anlage eines separaten landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie zahlreicher Über- und Unterführungsbauwerke erforderlich wird.
Die Trasse verläuft durch die parkartige, ebene Landschaft des Münsterlandes, die sich durch einen Wechsel von ackerbaulich geprägten Gebieten, Niederungsbereichen und kleineren Waldgebieten auszeichnet und in ihrem Verlauf insgesamt sechs Fließgewässer quert.
Für die Erarbeitung des LBPs werden die inhaltlichen und methodischen Anforderungen des Erlasses Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei Bundesfern- und Landesstraßen gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz NW – Eingriffsregelung Straße (ERegStra) zugrunde gelegt.
Ein Schwerpunkt des Kompensationskonzeptes liegt darin, die Eingriffe in die zahlreichen Fließgewässer sowie ihre Niederungsbereiche einschließlich ihrer besonderen faunistischen Funktionen v.a. für Wat- und Wiesenvögel räumlich-funktional zu kompensieren. Die landschaftsgerechte Einbindung der Trasse sowie der durch die kreuzungsfreie Führung erforderlichen Über- und Unterführungsbauwerke stellt eine weitere Herausforderung des Projektes dar.