Neubau eines Radweges entlang der L 230
Auftraggeber:in : Regierungspräsidium Tübingen
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Aufgabenstellung :
- Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans für den Neu- und Ausbau eines Radweges
- FFH-Vorprüfung FFH-Gebiet 7521-341 ‚Albtrauf Pfullingen“
- Artenschutzprüfung
- UVP-Vorprüfung
- Bilanzierung der Waldumwandlung
Bearbeitungszeitraum : 2012 bis 2019
Das vorhandene Radwegenetz weist entlang der L 230 zwischen Genkingen und der K 6732 (Schloss Lichtenstein) im Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg, eine ca. 4 km lange Lücke auf. In diesem Bereich ist die L 230 kurvig und wird vom Kraftverkehr mit hohen Geschwindigkeiten befahren (zulässige Höchstgeschwindigkeit der freien Strecke 100 km/h). Die Gefährdung für Radfahrende in diesem Bereich wird als sehr hoch eingeschätzt. Diese Gefährdung führt dazu, dass Fahrten mit dem Fahrrad für den täglichen Bedarf kaum durchgeführt werden. Durch die Baumaßnahme wird ein Lückenschluss in der Radwegekonzeption des Landkreises Reutlingen erreicht.
Insgesamt umfasst der geplante Radweg eine Länge von ca. 3,9 km. Entsprechend der bestehenden Linienführung der sich anschließenden Radwege am Bauanfang und -ende wurde zur Herstellung des Lückenschlusses ebenfalls ein Verlauf entlang der L 230 gewählt. Der neue Radweg besteht aus einer Mitbenutzung bzw. einem Ausbau vorhandener Wirtschaftswege (rd. 2,5 km) sowie einem Neubau mit einer Länge von 1,4 km.
Ab Bau-km 2+814 bis zum Bauende verläuft der Radweg als Neubau mit einer Breite von 2,5 m im FFH-Gebiet DE 7521-341 „Albtrauf Pfullingen“. Davon liegen ca. 600 m zugleich im NSG „Greuthau“. Diese Bereiche weisen Bestände von Waldgersten-Buchen-Wald (LRT 9130) auf, der zu den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes gehört.
Bosch & partner erarbeitet dazu den erforderlichen Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß der Leistungsphasen 1-4 nach § 26 HOAI zzgl. Artenschutzprüfung und Bilanzierung der Waldumwandlung, eine FFH-Vorprüfung zum FFH-Gebiet 7521-341 ‚Albtrauf Pfullingen“ sowie eine UVP-Vorprüfung. In dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des BNatSchG (§§ 14-17) die Beeinträchtigungen der Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich ihrer Lebensräume, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild behandelt. Des Weiteren werden artenschutzrechtliche Belange sowie Natura-2000-Belange untersucht und berücksichtigt.