Baumklettern für den Artenschutz - Erweitertes Leistungsspektrum bei Bosch & Partner
Seit Herbst 2020 verfügt Bosch & Partner durch geschulte Baumkletterer und zertifizierte Baumkontrolleure (nach Baumkontrollrichtlinie der FLL) über ein erweitertes Leistungsspektrum.
Stehen Bäume unter einer Baumschutzsatzung oder stellen Lebensstätten wildlebender Tierarten dar, ist eine Fällung genehmigungspflichtig. Vor jeder Fällung sind Bäume deshalb stets daraufhin zu untersuchen, ob sie als Brut- und Nistplätze geschützter Arten dienen.
Insbesondere die fachliche Beurteilung von Baumhöhlen, Spalten oder Mikrohabitaten, entzieht sich häufig einer zuverlässigen Einschätzung vom Boden aus. Auch der Einsatz von Hebebühnen für die Inspektion ist auf zugängige Örtlichkeiten beschränkt.
Diese vorhandene Untersuchungslücke konnte Bosch & Partner kompetent schließen: Mit Dipl.-Biol. Rasmus Ritz und Dipl.-Forsting. (FH) Oliver A. Curcin stehen zwei Fachleute für artenschutzrechtliche Fragen insbesondere möglicher Baumhabitate für Avifauna und Fledermäuse sowie weiterer baumbewohnender Fauna zur Verfügung. Damit können wesentliche Aspekte bei der Grundlagenerhebung in frühen Leistungsphasen der Landschaftsplanung geklärt werden.
>>Flyer Baumklettern (pdf)
>>Ansprechpartner im Team: Oliver A. Curcin und R.Ritz (Büro München)