Umweltprüfung zum Landesentwicklungsprogramm LEP5 in Rheinland-Pfalz
Auftraggeber:in : Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Bearbeitungszeitraum : seit Juni 2023
Das fünfte Landesentwicklungsprogramm (LEP5) koordiniert die langfristige räumliche Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz und ersetzt das bisherige LEP IV einschließlich seiner Teilfortschreibungen.
Im Rahmen der Neuaufstellung wird gemäß § 8 Raumordnungsgesetz (ROG) eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung erfolgt mehrstufig. Für textliche Festlegungen werden zunächst Umweltrelevanz und mögliche Betroffenheiten der Schutzgüter geprüft. Sofern konkrete Raumbezüge und potenziell erhebliche Auswirkungen vorliegen, erfolgt eine vertiefte raumbezogene Analyse. Zeichnerische Festlegungen werden gebietsbezogen detailliert untersucht.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht dokumentiert und bilden eine zentrale fachliche Grundlage für den Beschluss des LEP5.



