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UVP-Screening für den Ausbau des Autobahnkreuzes München Ost

Auftraggeber:in : Autobahndirektion Südbayern
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH 
Aufgabenstellung : Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur UVP-Pflicht gem. §§ 3c und 3e UVPG
Bearbeitungszeit : 2007

Das Autobahnkreuz München Ost verbindet den Autobahnring München (A 99) mit der A 94, München Pocking (A3). Es gewährleistet über die A 94 den direkten ostseitigen Anschluss der Landeshauptstadt München und des Messegeländes München-Riem an das Bundesautobahnnetz und übernimmt mit 196.000 Kfz/Tag eine wichtige Verteilerfunktion.

Um eine flüssige Verkehrsabwicklung und eine Reduzierung des Unfallrisikos auf der A 94 zu gewährleisten, ist in Fahrtrichtung München der Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens an die Ausfädelspur der A 94 vorgesehe

Bosch & partner hat im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur UVP-Pflicht (UVP-Screening) im Vorfeld eines Planfeststellungsverfahren (§ 17 Fernstraßengesetz) die umweltrelevanten Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens im vornherein abgeschätzt und bewertet. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen von geringem Umfang und überschaubar sowie daher im Rahmen einer landschaftspflegerischen Begleitplanung nach den fachgesetzlichen Maßstäben des Bayerischen Naturschutzgesetzes beherrschbar sind. Eine UVP wurde für entbehrlich gehalten.

Somit konnte die UVP-Pflicht des Vorhabens frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde geklärt, und eine verfahrenskonforme Erstellung der notwendigen Unterlagen gewährleistet werden.