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Regelwerk zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau

Auftraggeber:in : Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH in Kooperation mit Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG
Aufgabenstellung : Erstellung einer neuen Richtlinie für die Darstellung der aktuellen Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau (RUVP) unter Berücksichtigung aller Verfahrensebenen (Linienbestimmung, Planfeststellung, UVP-Vorprüfung und UVP-Hauptprüfung).
Bearbeitungszeitraum : 2017 bis 2020

Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 in deutsches Recht überführt.

Daran anknüpfend sind auch die untergesetzlichen Regelwerke zur UVP in Deutschland zu überarbeiten. Für den Bereich der Bundesfernstraßen soll dazu im Rahmen dieses F+E-Vorhabens eine neue Richtlinie Umweltverträglichkeitsprüfung (RUVP) entwickelt werden. Diese neue Richtlinie soll einerseits auf den bestehenden Regelwerken mit UVP-bezogenem Inhalt aufbauen, andererseits den aktuellen Stand der rechtlichen und fachlichen Vorgaben für die UVP berücksichtigen. Dabei wird angestrebt, die Vorgaben für die UVP in einem Regelwerk zu bündeln und damit eine Straffung und Harmonisierung zu erreichen. Den Vorgaben der RE 2012 ist dabei Rechnung zu tragen.

Die neue RUVP soll alle Verfahrensebenen und Prüfschritte der UVP einschließlich der UVP-Vorprüfung erfassen. Damit bezieht sich die RUVP sowohl auf die Ebene der Vorplanung, d. h. die UVP im Raumordnungs- oder Linienbestimmungsverfahren, als auch auf die Ebene der Genehmigungsplanung, d. h. die UVP im Planfeststellungsverfahren. Maßgeblich ist dabei die Perspektive der Straßenbauverwaltung als Vorhabenträger:in, so dass die RUVP primär auf die Erstellung der Antragsunterlagen zur UVP fokussiert.