Umwelt- und FFH-Prüfung für die Windenergieplanung in Hamburg
Auftraggeber:in : Freie und Hansestadt Hamburg; Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Bearbeitungszeitraum : 2025
Vor dem Hintergrund des beschleunigten Ausbaus in Deutschland muss Hamburg gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bis Ende 2032 0,5% seiner Fläche für die Windenergienutzung ausweisen. Dies geschieht durch die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Landschaftsprogramms (LaPro), indem Vorranggebiete festgelegt werden. Seitens der zuständigen Behörden (für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - BUKEA sowie Stadtentwicklung und Wohnen - BSW) wurde bereits eine Flächenkulisse für die Windenergienutzung erarbeitet, die Gegenstand der beauftragten Durchführung der Umweltprüfungen gemäß BauGB (FNP) und UVPG (LaPro) sowie der FFH-Vorprüfung sind. Die Umweltuntersuchung, wie auch die FFH-Vorprüfung werden auf Basis vorhandener Umweltinformationen und Fachgutachten erarbeitet.