Zum Hauptinhalt springen

Einzelfallprüfung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

Auftraggeber:in : Umweltbundesamt (UBA)
Auftragnehmer:in : ARGE Bosch-Hartlik-Peters - Arbeitsgemeinschaft Bosch & Partner GmbH / Dr. Joachim Hartlik / Prof. Heinz-Joachim Peters
Aufgabenstellung : Erstellung von Entwürfen für eine Verwaltungsvorschrift und eine Rechtsverordnung zum UVP-Screening
Bearbeitungszeitraum : 2002 bis 2004

Mit der Novellierung des UVPG im Jahre 2001 wurde die Frage der UVP-Pflichtigkeit von Vorhaben neu geregelt. Für eine Reihe von Vorhaben geringer Größe oder Leistung wurde eine Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht eingeführt (sog. UVP-Screening).

Gemäß § 3c Abs. 2 UVPG ist vorgesehen, Grundsätze und Verfahren zum UVP-Screening in einer Verwaltungsvorschrift und Kriterien in einer Rechtsverordnung näher zu bestimmen. Aufgabe des F+E-Vorhabens ist die Erstellung entsprechender Entwürfe. Neben der Auswertung der rechtlichen, fachlichen und organisatorischen Grundlagen haben wir zunächst eine fragebogengestützte Umfrage zur derzeitigen praktischen Handhabung des UVP-Screenings bei den Vollzugsbehörden durchgeführt.

Nach Erstellung erster Entwurfsfassungen der Verwaltungsvorschrift und der Rechtsverordnung hat die ARGE Bosch-Hartlik-Peters anhand ausgewählter Beispielvorhaben einen Praxistest durchführt und die Entwürfe abschließend im Rahmen eines Expertenworkshops diskutiert.