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Empfehlungen aus der Praxis zur Flächenbevorratung und vorgezogenen Maßnahmenumsetzung in Ökokonten

In einer Arbeitsgruppe von Expert*innen aus der Kompensationspraxis wurden aus aktuellem Anlass Empfehlungen und Lösungsvorschläge zur Flächenbevorratung und vorgezogenen Maßnahmenumsetzung in Ökokonten erarbeitet. Die Empfehlungen setzen auf den BfN-Schriften 700 - Potenziale von Flächen- und Maßnahmenpools sowie des ökologischen Trassenmanagements beim Stromnetzausbau (Müller-Pfannenstiel, Pieck, Strodick, Lau, 2024) auf. Sie beziehen sich auf die rechtlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zur Eingriffsregelung und der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) sowie weiteren korrespondierenden Gesetzen und Verordnungen - Stand Dezember 2025.

In der Arbeitsgruppe haben Vertreter*innen der Flächenagenturen/Ökokontobetreibern, Landschaftsplanungsbüros, Vertreter*Innen bundesweit agierender Vorhabenträger (aus den Sektoren: Straße, Schiene, Wasserstraße, Leitungen), Verwaltungsjuristen sowie Vertreter*innen des Bundesamtes für Naturschutz (Leipzig) in einer kollegialen und lösungsorientierten Form zusammengearbeitet.

Ein wesentliches Ziel der Arbeitsgruppe war es, Ansätze zur Modernisierung der sich aus der Eingriffsregelung ergebenden Kompensationsverpflichtungen zu entwickeln und Lösungen für eine Beschleunigung von Zulassungsverfahren aufzuzeigen. Im Fokus standen dabei insbesondere die Arbeit der bereits etablierten und regional gut vernetzten Flächenagenturen und Ökokontenbetreiber sowie eine frühzeitige und vorausschauende Maßnahmenbevorratung in Abstimmung mit den Vorhabenträgern und den für die Landschaftspflegerischen Begleitplanung zuständigen Landschaftsplanungsbüros sowie den Naturschutzbehörden.

>>Positionspapier: Flächenbevorratung und vorgezogene Maßnahmen in Ökokonten