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Evaluierung Umweltschadensgesetz

Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes zur Evaluierung der praktischen Anwendung und Wirksamkeit des Umweltschadengesetzes (USchadG)

Auftraggeber:in :  Umweltbundesamt
Auftragnehmer:in : GÖTZE Rechtsanwälte (Leipzig), Im Unterauftrag: Bosch & Partner GmbH )
Bearbeitungszeit : 2022 - 2025

Die Haftung für Umweltschäden nach dem auf die Richtlinie 2004/35/EG (UH-RL) zurückgehenden Umweltschadensgesetz (USchadG) aus dem Jahr 2007 führte lange Zeit ein recht unbeachtetes Dasein. Die Fälle, in denen es tatsächlich zur Anwendung der Regelungen kam, blieben trotz der bei Einführung des Instruments lebhaften rechtlichen und fachlichen Diskussionen gering. Die Anwendungszahlen in einigen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union liegen hingegen zum Teil deutlich höher. Es stellt sich daher die Frage, aus welchem Grunde das USchadG als Instrument zur Bekämpfung und Behandlung von eingetretenen Umweltschäden in Deutschland (noch) keinen endgültigen
„Durchbruch“ erfahren hat.

Ziel des Vorhabens ist es, die praktische Anwendung und Wirksamkeit des USchadG zu evaluieren, sowie rechtliche und tatsächliche Aspekte zu identifizieren, die einem wirksamen Vollzug der Regelungen entgegenstehen. Hierauf aufbauend sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie etwaige Vollzugshemmnisse adressiert und beseitigt werden könnten.

Das Forschungsprojekt setzt sich daher intensiv mit den Rechtsgrundlagen des USchadG und der bereits ergangenen nationalen Rechtsprechung sowie der Rechtsprechung auf Unionsebene auseinander.

Zur Erfassung der tatsächlichen Anwendung des Instruments werden die verfügbaren Daten zu Umweltschäden in Deutschland wissenschaftlich ausgewertet. Dabei werden ausgewählte Schadensfälle, welche das Spektrum der möglichen Schäden an den erfassten Schutzgütern abbilden, vertieft analysiert. Auch weitere Erfahrungen mit dem USchadG aus der Praxis und Wissenschaft fließen anhand von Fachinterviews mit Expert*innen in die Betrachtung ein.
Zudem werden die Entwicklungen aufgrund der anstehenden Evaluation der UH-RL durch die Kommission in den Blick genommen.