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Fachbeitrag Wasserrahmenrichtline beim Neubau der A20 Abschnitt 8 Schleswig-Holstein

Der neue Elbtunnel und die Belange des Gewässerschutzes

© DEGES GmbH

Auftraggeber:in : DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH, Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH (ifs
Aufgabenstellung: Fachbeitrag zur Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen nach §§ 27 und 47 WHG zum Neubau der A 20 (Nordwestumfahrung Hamburg, Weede bis Elbtunnel), Abschnitt 8 (Landesgrenze Niedersachsen / Schleswig-Holstein bis B 431) 

Bearbeitungszeitraum : 2019 bis 2021

Der Abschnitt 8 des Neubaus der A 20 in Schleswig-Holstein verläuft auf einer Länge von etwa 4 km von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis zum Anschluss an den Abschnitt 7 südwestlich der Anschlussstelle A 20/B 431. Der vorhandene Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie musste im Rahmen eines ergänzenden Fehlerheilungsverfahrens überarbeitet werden.

Gegenstand des neues Fachbeitrags WRRL war die Prüfung der Vereinbarkeit des Neubaus des Abschnitts 8 mit den wasserrechtlichen Bewirtschaftungszielen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dabei wurde untersucht, ob vorhabenbedingte Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands im Sinne des Verschlechterungsverbots sowie eine Gefährdung der Zielerreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands im Sinne des Verbesserungsgebots für die Tideelbe und das Gewässer „Langenhalsener Wetter“ zu erwarten sind. Entsprechende Prüfungen erfolgten auch hinsichtlich des mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwasserkörpers „Stör – Marschen und Niederungen“.

Eine besondere Herausforderung stellte die rund 2,5 km lange Tunnelstrecke dar. Diese erfordert unter anderem die Herstellung einer Startbaugrube und eines Trogbauwerks, eine Tunnelvortriebsmaschine sowie eine Prozesswasserbehandlungsanlage nordöstlich der Tideelbe.

In Kooperation mit der ifs mbH konnte im Fachbeitrag WRRL einschließlich des Stofflichen Nachweises aufgezeigt werden, dass die Umweltqualitätsnormen der Oberflächengewässerverordnung sowohl während der Bauphase als auch im Betrieb des Abschnitts 8 eingehalten werden. Der Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss erging am 09.01.2023