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Fachbeitrag Wasserrahmenrichtline beim Neubau der A20 Abschnitt 7 Schleswig-Holstein

Methodische Herausforderungen beim Fachbeitrag WRRL

© verändert nach DEGES GmbH

Auftraggeber:in : DEGES GmbH
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Aufgabenstellung: Erstellung der Unterlagen nach § 6 UVPG, Fachbeitrag WRRL, Landschaftspflegerische Begleitpläne, Artenschutzbeiträge und FFH-Verträglichkeitsprüfungen 

Bearbeitungszeitraum : 2020 bis 2024

Im Rahmen eines Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie (FB WRRL) wird geprüft, ob ein Vorhaben mit den Bewirtschaftungszielen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vereinbar ist. 
Die Prüfung bewertet mögliche Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands („Verschlechterungsverbot“) sowie eine vorhabenbedingte Gefährdung der Zielerreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands („Verbesserungsgebot“) von oberirdischen Gewässern. Dies ist ebenso für den mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers zu prüfen.

In Schleswig-Holstein verbindet der Abschnitt 7 der A 20 über 15,3 Kilometer den Tunnelabschnitt zwischen Glückstadt an der Elbe und der A 23. Da zu Projektbeginn 2020 für die Erstellung eines FB WRRL noch kein bundesweites Regelwerk für Straßenbauvorhaben existierte, hat die Bosch & Partner GmbH mit der ifs mbH eine methodische Vorgehensweise entwickelt, die in Auszügen Eingang in das „Merkblatt WRRL“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV 2021) gefunden hat.

Die Vorgehensweise wurde im Rahmen der Einwendungen und Erörterungstermine im Herbst 2024 bestätigt, so dass das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) Anfang Februar 2026 den Planfeststellungsbeschluss an die Projektgesellschaft DEGES übermitteln konnte.