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Ortsumgehung Elstorf im Zuge der B 3 mit Zubringer A 26

Auftraggeber:in : Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH in Kooperation mit Ökoplan GbR
Aufgabenstellung:

  • Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie mit Variantenvergleich, eines UVP-Berichts und einer Raumverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren (ROV)
  • Begleitung und Mitgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung einschl. Durchführung von Informationsveranstaltungen, Planungswerkstätten und Fachdialogen
  • Fachliche Begleitung des Raumordnungsverfahrens

Bearbeitungszeitraum : 2018 bis 2020

 

Die geplante Ortsumgehung Elstorf – vom niedersächsischen Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann als Pilotprojekt für Planungsbeschleunigung benannt – soll zukünftig die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt von Elstorf zwischen den Autobahnen A 26 und A 1 deutlich verringern. Ein wesentlicher Baustein zur Verwirklichung des beschleunigten Planungsablaufes war eine umfängliche und kontinuierliche Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsprozess. Mit den Bürgern:innen vor Ort wurden mehrere Informationsveranstaltungen und Fachdialoge sowie eine Planungswerkstatt durchgeführt. In dem rund 2.350 Hektar großen Untersuchungsraum wurden insgesamt neun Varianten mit Streckenlängen von sechs bis acht Kilometern entwickelt und hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen untersucht und bewertet. Dabei wurden sowohl die Schutzgüter des UVPG, als auch die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das EU-Vogelschutzgebiet „Moore bei Buxtehude“ berücksichtigt. Neben der Umweltverträglichkeitsstudie wurde eine Raumverträglichkeitsstudie durchgeführt, um die Konformität des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu prüfen. Die Ergebnisse sowohl der Umwelt- als auch der Raumverträglichkeitsstudie wurden in den gesamtplanerischen Variantenvergleich eingestellt. Dieser definiert – unter Berücksichtigung weiterer Belange, wie zum Beispiel dem verkehrlichen Nutzen und der Landwirtschaft – die gesamtplanerische Vorzugsvariante. Das Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung Elstorf wurde im Januar 2020 offiziell eingeleitet.