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Praktische Erfahrungen mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Analyse von praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Deutschland zur Begleitung der Diskussion zum Fitness Check der EU-Naturschutzrichtlinien.

© European Commission

Auftraggeber:in : Bundesamt für Naturschutz
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH, Dr. Marcus Lau (RAe Füßer & Kollegen)
Aufgabenstellung :

  • Untersuchung der Kritikpunkte aus Teilen der Wirtschaft, mit der Umsetzung von Infrastrukturprojekten betrauten Behörden und Unternehmen an den Naturschutzrichtlinien,
  • Erarbeitung von Argumenten zur Entkräftung unzutreffender Kritikpunkte
  • Skizzierung von Lösungsmöglichkeiten bei tatsächlichen Schwierigkeiten.

Bearbeitungszeitraum : 2016 bis 2017

Die FFH- und Vogelschutzrichtlinie werden im Rahmen des REFIT-Prozesses der EU einem Fitness Check unterzogen. Dazu wurden bis Mitte 2015 Verwaltungen und Verbände in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene befragt sowie eine öffentliche Internetkonsultation durchgeführt. Darüber hinaus wurden zehn Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, vertieft untersucht. Die Ergebnisse dieser Befragungen liegen inzwischen vor. Außerdem haben Verbände verschiedener Sektoren inzwischen Positionen zum Fitness Check entwickelt bzw. Forderungen dazu veröffentlicht.

Wir sind beauftragt die i.R. dieser Positionen bzw. Forderungen in Deutschland genannten bzw. unterstellten Fakten aus verschiedenen Quellen (Behörden, Verbände, Datenbanken etc.) durch verschiedene Methoden (Gespräche/Interviews, Fragebögen, Literatur- oder Datenbankrecherche) zu recherchieren und aufzubereiten, um damit eine solide und empirisch abgesicherte Grundlage für die Einschätzung ihrer Validität zu schaffen. Der zu bearbeitende Themenbereich soll die Planungs- und Genehmigungspraxis (artenschutzrechtliche Prüfung, FFH-VP etc.) umfassen.

Im Rahmen des Vorhabens ist zu untersuchen, welche Kritikpunkte aus Teilen der Wirtschaft, mit der Umsetzung von Infrastrukturprojekten betrauten Behörden und Unternehmen vorgebracht werden. Es sind Argumente zur Entkräftung unzutreffender Kritikpunkte zu erarbeiten und Lösungsmöglichkeiten (auf untergesetzlicher Ebene) bei tatsächlichen Schwierigkeiten zu skizzieren.