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Lärmsanierung an Schienenwegen in Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg

Auftraggeber:in : Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Erfurt
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Aufgabenstellung : Erstellung eines LBP mit integrierter FFH-VP
Bearbeitungszeitraum : 2011

Die Bahnstrecken 3520 Mainz Hbf-Frankfurt (M) Hbf und 3525 Mainz-Mombach – Mainz Bischofsheim mit dem Abschnitt Ortsdurchfahrt Ginsheim-Gustavsburg sowie 3525 Mainz Mombach - Mainz Bischofsheim mit dem Abschnitt Ortsdurchfahrt Bischofsheim sind Bestandteil des Sonderprogrammes „Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“. Auf der Grundlage schalltechnischer Berechnungen sind aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden im Bereich der Ortsdurchfahrten vorzusehen.

Gemäß den Vorgaben des AEGs soll jeweils ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Im Rahmen je eines vorgelagert durchgeführten UVP-Screenings (bosch & partner 2011) wurde die Anwendung der Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG festgestellt. Nach den Vorgaben des BNatSchG sind die zur Vermeidung, zum Ausgleich und zur Kompensation erforderlichen Maßnahmen in einem landschaftspflegerischen Begleitplan in Text und Karte darzustellen (§ 17 (4) BNatSchG).

Aufgrund der Eingriffe in einem stark vorbelasteten Bereich (Lage innerhalb bebauter Bereiche an bestehenden Bahntrassen) waren erhebliche Beeinträchtigungen auf Tierarten legiglich bei den Reptilien (Zauneidechse, Mauereidechse, Blindschleiche) zu prognostizieren. Die meisten Offenlandbereiche und Säume entlang der Strecken erwiesen sich nämlich durch ihre Ausprägung als Ruderalflur bzw. locker mit Gebüschen bestandenen Sukzessionsflächen als für Reptilien geeignet. Die Beeinträchtigungen wurden durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung (u.a. artenschutzrechtlich optimierter Bauablauf, Vorsehen von Öffnungen in den Sockeln der Schallschutzwände) und zum Ausgleich (Anlage von Ersatzlebensräumen) kompensiert.