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Erste Zwischenergebnisse im F+E Vorhaben „Windenergieausbau und Artenschutz“ online

Die Bosch & Partner GmbH bearbeitet gemeinsam mit der Simon & Widdig GbR, der Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen sowie BioConsult SH GmbH & Co. KG das BfN F+E-Vorhaben „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“. Ziel des Vorhabens ist es, eine umfassende Interpretation und Konkretisierung der Neuregelungen im BNatSchG sowie WindBG vorzunehmen und die Handhabbarkeit der Regelungen in der Umsetzung auf der Planungs- und Genehmigungsebene zu erleichtern. Mittlerweile liegen erste Zwischenergebnisse in Form von verschiedenen Kurzpapieren aus dem F+E-Vorhaben vor:

RED: Auseinandersetzung mit rechtlichen und fachlichen Fragen

Anordnung von Minderungsmaßnahmen bei der Genehmigung von WEA in Windenergiegebieten, die den Voraussetzungen des § 6 WindBG entsprechen

Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von Windenergiegebieten auf Ebene der Regionalplanung

Einführung einer probabilistischen Methode zur Ermittlung der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos

Sicherung des Erhaltungszustands in der artenschutzrechtlichen Ausnahme (Regelungen nach § 45b Abs. 8 Nr.5 i.V.m. § 45d Abs. 2 BNatSchG)