Arbeitsbereich Beteiligungsmanagement
In Planungs- und Genehmigungsverfahren finden regelmäßig förmliche Öffentlichkeitsbeteiligungen statt. Eine umfassend durchgeführte und an aktuellen Qualitätsstandards orientierte Beteiligung bietet die Chance, die Pläne und Projekte zu verbessern und führt nicht selten zu einer höheren öffentlichen Akzeptanz der Planung oder des Projektes.
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Beteiligungsverfahren und einem gesteigerten Interesse der Bürger und Träger öffentlicher Belange, ist ein qualifiziertes und effektives Beteiligungsmanagement unerlässlich. Für die Erfassung und angemessene Auswertung großer Mengen an Einwendungen und Stellungnahmen kann die zuständige Planungs- oder Genehmigungsbehörde externe Dienstleister einbinden, um Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterstützen. So eröffnet beispielsweise § 2 Abs. 2 Nr. 5 der 9. BImSchV die Möglichkeit, dass der behördliche Verfahrensbevollmächtigte sich in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auf Kosten des Antragstellers eines Projektmanagers bedient, der die Genehmigungsbehörde entlastet und eine Verfahrensbeschleunigung bewirkt.