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Bundesverkehrswegeplan 2030

Eine Autobahn wird durch ein Grünstreifen getrennt

Auftraggeber:in : Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVI)
Auftragnehmer:in : ARGE Bosch & Partner GmbH / Baader Konzept GmbH / GFP Umweltplanung
Aufgabenstellung : Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung von Verkehrsprojekten, Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung
Bearbeitungszeitraum : 2013 bis 2016

Mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde festgelegt, auch für zukünftige Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene, eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Dies bedeutet, dass das Aufstellungsverfahren für den Bundesverkehrswegeplan 2030 die Anforderungen einer gesetzlichen SUP erfüllen muss. Wir wurden aufbauend auf zwei Methodenstudien vom BMVI beauftragt, die inhaltlichen Arbeitsschritte für die Strategische Umweltprüfung zum Bundesverkehrswegeplan durchzuführen.

Für die SUP wurde eine Umweltbewertung einzelner Projekte sowie, darauf aufbauend, eine Umweltbewertung für den Gesamtplan durchgeführt. Dazu war es notwendig Straßenprojekte, Wasserstraßenprojekte und Schienenwegeprojekte mit einer vergleichbaren Methode zu bewerten. Insbesondere für den Bereich Straße galt es, eine sehr große Anzahl von Projekten (insgesamt über 2.000 Einzelprojekte und Teilprojekte) in begrenzter Zeit abzuarbeiten.

Das im Vorfeld in Methodenstudien erarbeitete SUP-Methodenkonzept knüpft unmittelbar an den aus dem BVWP 2003 bekannten einzelprojektbezogenen Bewertungsmodulen Nutzen-Kosten-Analyse, Umweltrisikoeinschätzung und FFH-Verträglichkeitseinschätzung an. Für die SUP wurde dementsprechend eine Kombination der Bewertung von monetarisierten Kriterien und von nicht montarisierten Kriterien gewählt. Dabei wurde der Ansatz verfolgt, für jedes einzelne Beurteilungskriterium – z. B. Inanspruchnahme von Naturschutzvorrangflächen, Flächeninanspruchnahme im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie, Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten, Zerschneidung von Lebensraumachsen usw. – die Betroffenheit quantitativ zu ermitteln und anhand von Umweltzielen zu bewerten.
Alle Bewertungsergebnisse wurden in einem Umweltbericht dokumentiert und im Frühjahr/Sommer 2016 einer Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen.