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SUP inklusive Natura 2000-VP zum RREP Wind Mecklenburgische Seenplatte

Strategische Umweltprüfung sowie Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für knapp 100 Potenzialflächen für Windenergienutzung in der Natur- und Kulturlandschaft der Mecklenburgischen Seenplatte.

© AdobeStock - Karin Jähne

Auftraggeber:in :  AfRL MS (Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte)
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Aufgabenstellung: Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung sowie Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für Vorranggebiete für Windenergieanlagen und der Überarbeitung dieser Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Anforderungen durch das EuGH-Urteil (C-66/23).

Bearbeitungszeitraum : 2023 - 2026

 

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Wind wird der  Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) unter Berücksichtigung artenschutz- und gebietsschutzrechtlicher Anforderungen für knapp 100 Potenzialflächen für die Windenergienutzung in der Region Mecklenburgischen Seenplatte erarbeitet. Darüber hinaus wird in Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung die Verträglichkeit mit dem Schutzzweck betroffener FFH- und EU Vogelschutzgebiete geprüft.

Im Rahmen der SUP werden gemäß § 8 ROG für die Schutzgüter Mensch und Menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen & biologische Vielfalt, Klima, Luft, Boden, Fläche, Wasser, Kultur- und Sachgüter sowie Landschaft die Umweltverträglichkeit und die Wechselwirkungen der Potenzialflächen für die Windenergienutzung ermittelt.

Zur ebenengerechten Untersuchung der Verträglichkeit mit Schutzzielen von Natura 2000-Gebieten unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen gehört unter anderem ein Austausch mit staatlichen Ämtern zu vorhandenen Artnachweisen, die räumliche und fachliche Analyse von Betroffenheiten sowie ein Herausarbeiten möglicher Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen. Hierbei fließen regionale Besonderheiten der Mecklenburgischen Seenplatte (wie z.B. das Vorkommen des Schreiadlers und die Besonderheit der Region für das Zug- und Rastvogelgeschehen) in die Bewertung ein.

Um die Flächenziele zur Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung gemäß § 3 WindBG zu erreichen und die große Anzahl an Potenzialflächen für die Windenergienutzung einheitlich und vergleichbar bewerten zu können, erfolgt die Betrachtung von Betroffenheiten der Schutzgüter nach § 8 ROG anhand einer prozessoptimierten Automatisierung. Mittels eigens entwickelter GIS-gestützter Analysen und intelligenter Excel-Schnittstellen werden komplexe Betroffenheiten systematisch ermittelt und in Prüfsteckbriefe überführt. Diese technologische Basis fließt zusammen mit fachlicher Expertise in die Bewertung ein, sodass auch aktuelle rechtliche Anforderungen Berücksichtigung finden (bspw. die EuGH-Rechtsprechung für Natura 2000-Gebiete).