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Umweltberichte zu Regionalplänen – Festlegung von Windenergiebereichen in NRW

Erstellung von Umweltberichten für die Neuaufstellung bzw. Regionalplanänderungen zur Festlegung von Windenergiebereichen für die Regionalpläne Düsseldorf, Köln, Ruhr und Detmold

© WikimediaCommons - Dellex

Auftraggeber:in :  Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Köln, RVR, Bezirksregierung Detmold
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH
Aufgabenstellung: Erstellung von Umweltberichten zu den Regionalplanänderungen Düsseldorf, Ruhr, Detmold sowie zur Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien Köln, Verfahrensbegleitung, Unterstützung im Beteiligungsverfahren, Erstellung der Zusammenfassenden Erklärungen

Bearbeitungszeitraum : 2024 bis 2026

Zentraler Anlass für die Regionalplanänderungen (Regionalverband Ruhr, Bezirksregierung Düsseldorf und Bezirksregierung Detmold) sowie die Neuaufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (Bezirksregierung Köln) waren Erfordernisse des Klimaschutzes und der Energiewende sowie die dahingehend geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, die einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, hier insbesondere für die Windenergie, vorsehen. In NRW wurde zudem das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land, kurz das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), welches am 01.02.2023 in Kraft getreten ist, landesseitig über die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) zum Ausbau der erneuerbaren Energien umgesetzt. Hier wurden bezogen auf die Regionalplanungsregionen Mindestflächenwerte für Vorranggebiete Wind für alle Regionalpläne festgelegt. Die Landesregierung NRW hat am 02.06.2023 beschlossen, den LEP NRW im Zuge einer 2. Änderung zu ändern und somit das entsprechende Ver-fahren gestartet. Die 2. Änderung des LEP NRW ist am 01.05.2024 in Kraft getreten. 

Darüber hinaus sind nach der Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie EU 2018/2001 (RED) sowie der Um-setzung der Regelungen in nationales Recht sogenannte Beschleunigungsgebiete für die Nutzung der Windenergie auszuweisen. Neben der Festlegung von Windenergiebereichen müssen daher auch Beschleunigungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. 

Zur Änderung / Neuaufstellung der Regionalpläne wurde entsprechend den Vorgaben des ROG jeweils ein Umweltbericht erstellt. Teil des Umweltberichts ist auch die Erarbeitung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange für die relevanten Planfestlegungen.

Veröffentlichungen:

Köln – Teilplan EE:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/regionalplanung/regionalplan-koeln

Düsseldorf:
https://www.brd.nrw.de/Themen/Planen-Bauen/Regionalplanung/Aenderungen-des-Regionalplanes-Duesseldorf-RPD/18.-RPD