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Umweltberichte zu Regionalen Raumordnungsprogrammen Wind in Niedersachsen

Bosch & Partner erstellt, z. T. in Kooperation mit der Planungsgruppe Umwelt, die Umweltberichte zu den Teilprogrammen Windenergie in den Landkreise Hildesheim, Göttingen und Uelzen.

© E. Johannwerner

Auftraggeber:in :  
(1) 
Landkreis Göttingen
(2) Landkreis Hildesheim
(3) Landkreis Uelzen
Auftragnehmer:in : Bosch & Partner GmbH, z. T. in Kooperation mit Planungsgruppe Umwelt
Aufgabenstellung: Inhaltliche Begleitung, Erstellung der Umweltberichte zu den Teilprogrammen Windenergie und der artenschutzrechtlichen Prüfungen auf Ebene der Regionalplanung, Verfahrensbegleitung (Teilnahme an Ausschusssitzungen, usw.), Unterstützung des Beteiligungsverfahrens, Erstellung der Zusammenfassenden Erklärung 

Bearbeitungszeitraum : 
(1)
2018-2027 (lfd.)
(2) 2023-2026 (lfd.)
(3) 2025-2027 (lfd.)

Die Landkreise weisen als Träger der Regionalplanung Windenergiegebiete bzw. Vorranggebiete Windenergienutzung aus. Die Neuaufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen erfordert eine Umweltprüfung (§ 8 ROG). Die Umweltprüfung hat die Aufgabe, die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. 

Die Ausweisung von Windenergiegebieten ist regelmäßig mit nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. Dabei liegt der Fokus nicht allein auf den artenschutzrechtlichen Konflikten, sondern auch den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Wohn- und Lebensqualität vor Ort.

Wir unterstützen die Landkreise umfassend bei der Durchführung der (Strategischen) Umweltprüfung. Dies umfasst insbesondere die Erstellung des Umweltberichtes mit seinen inhaltlichen Prüfungen sowie die Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Umweltprüfung findet planungsprozessbegleitend statt, d. h. die für die Planungsebene geeigneten umweltbezogenen Prüfkriterien und Bewertungsregeln werden eng mit dem jeweiligen Landkreis abgestimmt und die Ergebnisse der Umweltprüfungen werden iterativ in den regionalplanerischen Abwägungsprozess eingespeist.

Vor dem Hintergrund der Planungsbeschleunigung gewinnt die SUP, insbesondere jedoch die artenschutzrechtliche Prüfung auf Ebene der Regionalplanung, im Bereich der Windenergie an Bedeutung, da es Voraussetzung für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten ist, dass eine Umweltprüfung durchgeführt wurde.